
10-19-2005, 11:29
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Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Was ich vergessen habe anzugeben, war unsere Staatsangehörigkeit (wir kommen aus Russland/Ukraine), die aber schon richtig eingeschätzt wurde ("Drittstaate").
Die Sache sieht nicht besonders gut aus. Ich vermute die Antwort zu kennen, will aber doch die genaue Antwort für die folgenden Fragen wissen:
- In unserem Fall bekommen wir keinerlei soziale Leistungen für das Kind ("Kindergeld" usw.)?
- Wäre das "Kindergeld" möglich, wenn meine Freundin eine NB als Künstlerin bekommt (sie hat schon Verträge aus der künstlerischen Tätigkeit), sie wollte bevor aber keine NB als Künstlerin, da sie Angst um die teurere Krankenversicherung hatte.
- Ist es überhaupt möglich, als Student krankenversichert zu bleiben, wenn man auch nebenbei als Künstler tätig ist?
Die Entscheidung wird sowieso demnächst noch in diesem Jahr fällig, da unsere Aufenthaltserlaubnisse nur bis zum Ende Oktober dieses Jahres gültig sind...
Nochmals Danke im Voraus für die Antworten, die hoffentlich wieder bald kommen! Danke!
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