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  #1  
Alt 10-18-2005, 19:00
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard Wie geht es mit uns weiter?

Hallo liebe Moderatoren!

Ich habe ein Paar Fragen an Euch, ich brauche Eure Hilfe in Bezug auf unsere weitere Zukunft.
Ich und meine Freundin sind seit 2000 und 2002 in Österreich. Beide haben nun eine Aufenthaltserlaubnis als Studierende. Nun ist meine Freundin schwanger und wir wollen/werden demnächst heiraten. Wie geht es weiter?
Hierzu einige Fragen:
1) Bekommt unser Kind automatisch eine Ö-Staatsangehörigkeit?
2) Werden wir auf jeden Fall ausreisen müssen? Wir würden sehr gerne in Österreich bleiben, insbesondere wenn unser Kind hier geboren wird. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten?
3) Meine Freundin ist Künstlerin. Wäre es sinnvoller/besser für uns, wenn sie nun eine NB als Künstlerin bekommt? (wir müssen beide Ende dieses Monats unsere Aufenthaltserlaubnisse verlängern lassen)

Bitte um Eure Antworten und
vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 10-19-2005, 10:07
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Hallo,

1) Nein-im öst. Staatsbürgerschaftsrecht zält das Herkunftsalndprinzip und nicht das Geburtsprinzip. Die öst. StA kann nur dann auf das Kind erstreckt werden, wenn auch sie die öst. StA kriegen.

2) Für das Kind ist ein Inlandsantrag möglich, dieser ist in den ersten 6 Lebensmonaten zu stellen. Bekommen kann das Kind eine Aufenthaltserlaubnis "Angehöriger Ausbildung".

3) Wäre sinnvoll weil dann später ein Umstieg auf einen Niederlassungsnachweis (unbeschränktes Aufenthaltsrecht) möglich ist. Allerdings sollten Sie sich damit extrem beeilen, die NB Künstler gibts ab 1.1.2006 nicht mehr. Ab dann gibts nur mehr Aufenthaltserlaubnis Künstler, die keinen vorteil bringt. Weiters ist für die NB schon vorweg ein fixes Einkommen als Künstler nachzuweisen, etwa mit verträgen.

mfg

michi, hh
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  #3  
Alt 10-19-2005, 11:29
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Beitraege: n/a
Standard

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Was ich vergessen habe anzugeben, war unsere Staatsangehörigkeit (wir kommen aus Russland/Ukraine), die aber schon richtig eingeschätzt wurde ("Drittstaate").
Die Sache sieht nicht besonders gut aus. Ich vermute die Antwort zu kennen, will aber doch die genaue Antwort für die folgenden Fragen wissen:
- In unserem Fall bekommen wir keinerlei soziale Leistungen für das Kind ("Kindergeld" usw.)?
- Wäre das "Kindergeld" möglich, wenn meine Freundin eine NB als Künstlerin bekommt (sie hat schon Verträge aus der künstlerischen Tätigkeit), sie wollte bevor aber keine NB als Künstlerin, da sie Angst um die teurere Krankenversicherung hatte.
- Ist es überhaupt möglich, als Student krankenversichert zu bleiben, wenn man auch nebenbei als Künstler tätig ist?
Die Entscheidung wird sowieso demnächst noch in diesem Jahr fällig, da unsere Aufenthaltserlaubnisse nur bis zum Ende Oktober dieses Jahres gültig sind...

Nochmals Danke im Voraus für die Antworten, die hoffentlich wieder bald kommen! Danke!
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  #4  
Alt 10-19-2005, 12:13
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Hallo

1) Familienbeihilfe/Kindergeld können Sie ab nächstem Jahr bekommen, sofern Sie nachweisen, dass der Mittelpunkt der Lebensinteresse in Österreich liegt. Da die regelung nue ist, besteht noch keine Praxiserfahrung, bin aber optimistisch, dass das funktionieren wird.

2) Die Krankenversicherung als Student hängt von der jährlichen Verdiensthöhe ab, nicht vom Aufenthaltstitel.

falls
ein Einkommen bezogen wird, welches das im Studienförderungsgesetz (StudFG) bezeichnete Höchstausmaß pro Jahr
- für Bezieher/innen nicht ausschließlich unselbständiger
Einkommen von EUR 5.814,00
- für Bezieher/innen ausschließlich unselbständiger
Einkommen von EUR 7.195,00
überschreitet - Ausnahme dazu bei Bezug eines Studienabschluss-Stipendiums -.


mfg

Michi, hh
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