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  #1  
Alt 11-08-2005, 11:52
blabla
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard strafe

wie hoch ist ca. die strafe die eine firma bekommt wenn sie jemanden ohne beschäftigungsbewilligung beschäftigt `??

weiters wollte ich noch fragen ob bei der niederlassungsbewilligung überprüft wird welche einkünfte man hatte zB falls man vorher ohne bb geringfügig gearbeitet hat bzw. im sommer einen monat vollzeit

( ohne zu wissen das ich eine brauch da ich ein studentenvisum hatte und falsche auskünfte bekommen habe )

danke im vorraus

lg
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  #2  
Alt 11-08-2005, 13:37
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Wegen der Beschäftigung eines Ausländerrs ohne Arbeitsgenehmigung sind gegen den Arbeitgeber, je nachdem ob er zum ersten Mal bestraft wird oder bereits Wiederholungstäter ist, folgende Geldstrafen verhängen:

Erstmalige unrechtmäßige Beschäftigung von
nicht mehr als drei Ausländern 1000 bis 5000 Euro pro Ausländer
mehr als drei Ausländer 2000 bis 10000 Euro pro Ausländer

Im Wiederholungsfall
nicht mehr als drei Ausländer 2000 bis 10000 Euro pro Ausländer
mehr als drei Ausländer 4000 bis 25000 pro Ausländer

Das sie falsch beraten wurden hilft leider nichts. Jedoch ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass die Fremdenpolizei es in spätere Folge untersucht, wenn sie bis jetzt in dieser Beziehung untätig war. Prinzipiell aber bleibt ein Restriskio zurück, da man es nicht ausschließen kann.

mfg

Alex HH
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