
11-08-2005, 13:37
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Wegen der Beschäftigung eines Ausländerrs ohne Arbeitsgenehmigung sind gegen den Arbeitgeber, je nachdem ob er zum ersten Mal bestraft wird oder bereits Wiederholungstäter ist, folgende Geldstrafen verhängen:
Erstmalige unrechtmäßige Beschäftigung von
nicht mehr als drei Ausländern 1000 bis 5000 Euro pro Ausländer
mehr als drei Ausländer 2000 bis 10000 Euro pro Ausländer
Im Wiederholungsfall
nicht mehr als drei Ausländer 2000 bis 10000 Euro pro Ausländer
mehr als drei Ausländer 4000 bis 25000 pro Ausländer
Das sie falsch beraten wurden hilft leider nichts. Jedoch ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass die Fremdenpolizei es in spätere Folge untersucht, wenn sie bis jetzt in dieser Beziehung untätig war. Prinzipiell aber bleibt ein Restriskio zurück, da man es nicht ausschließen kann.
mfg
Alex HH
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