Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich  



Zurueck   Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich > Auslaender.AT > Beratung Studenten
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beitraege Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12-07-2005, 22:37
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard unglückliche Situation

Hallo! Ich bin in einer unglaublich verzwickten situation und hoffe sehr dass ihr mir rat geben könnt:
Mein Freund ist hier mit einem Ausbildungs-Aufenthaltstitel - dieses läuft im März aus- er ist jetzt an tuberkulose erkrankt-ist also 3-6wochen im krankenhaus-es ist unwahrscheinlich, dass er dieses Semester positiv abschließen kann weil er zuviel versäumt, braucht aber für die verlängerung des aufenthaltstitels eine erfolgsbestätigung-jetzt meine Fragen:
- reicht dafür auch eine Schulbesuchsbestätigung oder muss das ein positives Zeugnis sein??
-Falls es da zu problemen kommt und wir vielleicht heiraten müssen - gibt es da probleme bei der verlängerung des aufenthaltes-oder kann der 2.Antrag aus einem anderen Grund (also Familiengemeinschaft statt ausbildung) erfolgen??
Alles ziemlich kompliziert und haaresträubend-BITTE UM HILFE

Vielen Lieben Dank
Mit Zitat antworten



  #2  
Alt 12-13-2005, 19:07
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

..sorry, aber seit Michi von dem HH-Team nicht mehr dieses Forum leitet, muss man lediglich anmerken, dass das Warten auf eine Antwort leider viel Zeit in Anspruch nimmt.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12-19-2005, 13:05
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Hier könnte eine Schulbesuchsbestätigung reichen, wenn man der Behörde bekannt gibt aus welchen Gründen man das Semseter nicht positiv abschliessen konnte. Die Behörde hat berücksichtigungwürdige Gründe in ihre Entscheidung einfließen zu lassen.

Sollten Sie heiraten müssen wird es mit Problemen mit der Antragstellung komment. Erst versuchen wieder Ausbildung zu bekommen.


P.S. Es ist richtig, dass man im Moment länger auf Antworten warten muss. Gründe:

1. Der Abschied von Michi war und ist schwer zu verkraften.
2. Der neue Rechtsberater muss sich erst wieder einarbeiten, darunter leidet meine Kapazität.
3. Der Grund ist mir unbekannt, jedoch haben wir seit einigen Wochen einen vollen Terminkalender. Möglicherweise will die Behörde vor dem Zuständigkeitswechsel noch etwas aufarbeiten. Viele Fremde sind natürlich und zurecht wegen der Änderungen beunruhigt.

!!!!! Dazu ist nun zu sagen das Büro hat Vorrang. Die Forumsberatung läuft nur nebenher, sollten wir viel im Büro zu tun haben, leidet das Forum darunter. !!!!!!

4. Sollte es wirklich dringende Anfragen gibt es immer noch die Möglichkeit uns telefonisch zu erreichen bzw. bei uns auch einen Termin zu machen.

Möchte mich für die späten Antworten entschuldigen. Jedoch lässt die derzeitige Anzahl von Anfragen im Büro kaum Zeit um das Forum in angemessener Frist zu bearbeiten.

Alex HH
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01-02-2006, 13:26
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Hallo!
Danke für die Antwort! Ich wollte noch fragen in wie fern es bei einer Heirat zu problemen kommen könnte!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 01-03-2006, 09:49
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Bei einer Heirat kann es zu dem Proiblem kommen, dass Sie zur Antreagstellung in Österreich nicht berechtigt sind, dies sind Sie nur während ihren rechtmässigen Aufenthalts. Sollte aber ihre Aufenthaltserlaubnis Ausbildung enden und Sie haben noch keinen Antrag gestellt ist der Antrag nur noch aus dem Ausland möglich und nicht mehr von Österreich aus.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 01-04-2006, 12:58
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Die Aufenthaltserlaubnis "Ausbildung" läuft erst am 25.05. ab, das heißt wenn wir davor heiraten und gleich die Aufenthaltsbewilligung beantragen-dürfte das ja kein problem sein. Ist das dann ein Erstantrag oder eine Verlängerung?
Danke
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 01-04-2006, 14:56
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Erstantrag
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 01-04-2006, 16:53
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Also kann er den erstantrag hier stellen da er ja eine gültige aufenthaltsbewilligung hat-oder-hab ich das falsch verstanden?
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 01-09-2006, 09:45
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Kann den Erstantrag hier stellen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beitraege zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhaenge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beitraege zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Auslaender.at @ Facebook
Werbung
Auslaender.at Archiv Nach oben
© Ausländer & Migranten Magazin in Osterreich 2000 | 2012. All rights reserved. Das Network: Auslaender.at/.de/.info/.net | Ausländerin.at | Fremde.at | Migranten.at | Flüchtlinge.at
Webhosting by 1domain.at | Ausländer in Deutschland - Das Magazin
Koorperationspartner | Impressum | Veranstaltung eintragen | Sprachschule eintragen | auslaender.at weiterempfehlen

Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0