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  #1  
Alt 03-24-2006, 18:47
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard aufenthalterlaubnis - werkvertrag

Hallo

Ich bin Student, komme aus Bosnien, besitze Aufenthalterlaubnis (nach dem Ausbildung §7 gesetz).
Seit 1/2 Jahr arbeite als Tutor (Universität) auf Geringfügigbasis, und verdiene ich etwa 100€/monat. Als Studenten dürfen wir nur 333€/Monat verdienen wenn es um Geringfügigbeschäftigung geht.
Aber, ich habe noch einen Job gefunden, und ich sollte als Webdesign/Administator arbeiten, aber weis nicht darf ich noch einen Job als Geringfügig melden?
Wie ist mit Werkvertrag, ich habe gehört man kann noch mehr mit Werkvertrag verdienen, bis zum gränze von 537€/monat, wenn es um mehr geht dann ist eine andere Art von Versicherung gepflichtet.
Werde ich dann vielleicht irgendwelche Probleme mit meinem Aufenthaltserlaubnis haben, wenn ich zwei Jobs ausüben, d.h. 100€ (geringfügig) + 430€ (werkvertrag).

Danke für Ihre Antwort

Jadran
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  #2  
Alt 03-27-2006, 12:28
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Beitraege: n/a
Standard

Laut Gesetz dürfen Sie mit Beschäftigungsbewilligung oder selbständig arbeiten, dabei dürfen diese Studien ihren Studienerfolg nicht negativ beeinflussen. Verdienstgrenze ergibt sich aus dem Gesetzestext nicht mehr, jedoch lässt die Formulierung auch viel Platz dafür, was alles den Studienerfolg beeinflusst. Über 20 Stunden in der Woche zu arbeiten würde ich nicht raten.
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  #3  
Alt 03-28-2006, 20:26
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

Und wie die Beschraenkung in 333,16 Euro?

Hier die Antwort aus AMS (auf die Frage ueber den maximalen Gruesse des Arbeitslohnes fuer die auslaendischen Studenten):

die Gesetzesaenderum per 1.1.2006 hat fuer Studenten nichts geaendert.
In OEsterreich brauchen auch Studenten eine Arbeitsbewilligung,
konkret eine Beschaeftigungsbewilliung.
Diese muss der Arbeitgeber beantragen.
Ferienaushilfe oder Ferialarbeit gilt als normale Arbeit.

Es gibt derzeit 2 Moeglichkeiten fuer auslaendische Studenten, die in
OEsterreich studieren:
1. Saisonbewilligung fuer maximal 3 Monate, egal was Sie verdienen, im
Bereich
Fremdenverkehr/Tourismus oder Landwirtschaft
Die Zahl der Bewilligung ist limitiert und muss fuer jede Saison vom
Wirtschaftsminister entschieden werden.
Im Winter werden in Westoesterreich, Tirol und Vorarlberg,
russisch-sprechende Schilehrer gesucht.

ODER

2. geringfuegige Beschaeftigung,
maximales Einkommen 333,16 Euro brutto/Monat, das ganz Jahr ueber .

AuЯerdem kann man im Rahmen der Ausbildung, wenn der Ausbildungplan der
Univeristaet das vorsieht, eine FerialPRAXIS oder eine Berufspraxis
absolvieren.
Diese Praxis muss das Unternehmen dem AMS mit einer Anzeigebestaetigung
melden.
Dazu muss ein Nachweis der oeffentlich-rechtlichen oesterreichischen
Universitaet beigelegt werden, dass die Praxis fuer die Ausbildung
erforderlich ist.

Fuer alle Bewilligungen bzw Anzeigebestaetigungen in Wien,
ist das AMS Wien, 0043-1-87871, zustaendig.

:roll:
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  #4  
Alt 03-29-2006, 14:14
Guest
 
Beitraege: n/a
Standard

@ helpinghands:
Danke für schnelle Antwort, aber ich verstehe nicht wie es gibt keine Verdienstgränze, das klingt nicht logisch aus.
Mit informationen die ich habe von SVA ([url]www.sozvers.at[/url]) gränze liegt bei 6430eur sonst es ist irgendwelche zusätzliche Versicherung und Steureung pflicht.

@ AlexeyG: mit AMS habe ich gar nicht positive erfahrung, sie sind immer arrogant, sie sagen immer was anders oder sie haben keine Information wenn man sie brauchen usw., aber wie ich weiss das mit Geringfügigverdienstgränze stimmt.

Mit freundlichen Grüssen

Jadran
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