
03-28-2006, 20:26
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Und wie die Beschraenkung in 333,16 Euro?
Hier die Antwort aus AMS (auf die Frage ueber den maximalen Gruesse des Arbeitslohnes fuer die auslaendischen Studenten):
die Gesetzesaenderum per 1.1.2006 hat fuer Studenten nichts geaendert.
In OEsterreich brauchen auch Studenten eine Arbeitsbewilligung,
konkret eine Beschaeftigungsbewilliung.
Diese muss der Arbeitgeber beantragen.
Ferienaushilfe oder Ferialarbeit gilt als normale Arbeit.
Es gibt derzeit 2 Moeglichkeiten fuer auslaendische Studenten, die in
OEsterreich studieren:
1. Saisonbewilligung fuer maximal 3 Monate, egal was Sie verdienen, im
Bereich
Fremdenverkehr/Tourismus oder Landwirtschaft
Die Zahl der Bewilligung ist limitiert und muss fuer jede Saison vom
Wirtschaftsminister entschieden werden.
Im Winter werden in Westoesterreich, Tirol und Vorarlberg,
russisch-sprechende Schilehrer gesucht.
ODER
2. geringfuegige Beschaeftigung,
maximales Einkommen 333,16 Euro brutto/Monat, das ganz Jahr ueber .
AuЯerdem kann man im Rahmen der Ausbildung, wenn der Ausbildungplan der
Univeristaet das vorsieht, eine FerialPRAXIS oder eine Berufspraxis
absolvieren.
Diese Praxis muss das Unternehmen dem AMS mit einer Anzeigebestaetigung
melden.
Dazu muss ein Nachweis der oeffentlich-rechtlichen oesterreichischen
Universitaet beigelegt werden, dass die Praxis fuer die Ausbildung
erforderlich ist.
Fuer alle Bewilligungen bzw Anzeigebestaetigungen in Wien,
ist das AMS Wien, 0043-1-87871, zustaendig.
:roll:
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