Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich  



Zurueck   Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich > Auslaender.AT > Beratung Studenten
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beitraege Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11-21-2006, 20:58
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2006
Beitraege: 2
wassermann is on a distinguished road
Standard Frage:Ausländischer Student und Ausländerbeschäftigungsgesetz

Hallo!

Ich komme aus Kroatien und studiere seit 2 Jahre in Österreich.

Ich habe im Internet einen Job gefunden( presentationsbranche), und sie haben mir gesagt, dass ich bei ihnen als neuer selbstständiger arbeiten darf.
Ich bezweifele das und deswegen habe ich noch nichts unterschrieben. Auf diesem Papier steht "Auftragsvereinbarung".

Ich bitte alle, die sich besser als ich auskennen, darum, mir zu erklären, worum es geht und ob das für einen ausländischen nicht EU Studenten rechtmässig bzw. legal ist.

Wie auch immer würde ich mir gerne das offizielle Dokument anschauen, wo das alles steht, wenn mir jemand noch darauf hinweisen könnte.

Ich hoffe, ich habe die Situation verständlich beschrieben.
Danke im Voraus!
Lg, wassermann
Mit Zitat antworten



  #2  
Alt 12-01-2006, 23:18
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Wennd as eine echte selbständige Tätigkeit ist, geht das. Als Nachweis der Selbständigkeit - im Gegensatz zu einer bewilligungspflichtigen unselbständigen Tätigkeit - werden im Einzelfall Art der Entlohnung (Zeitschuld oder Werkserbringung). Zahl der Auftraggeber, Eigentum an Betriebsmitteln, Vertretungsmöglichkeit usw. herangezogen. Das muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Grüsse,
Peter
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12-03-2006, 15:31
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2006
Beitraege: 2
wassermann is on a distinguished road
Standard

danke für die Antwort.

Bei diesem Job ist es so, dass er nicht zeitabhängig ist. Ich muss nur gewisse Leistung zeigen d.h. ich kann in 2 stunden pro Tag aber auch in 5 Stunden mit dem Job fertig sein. Also kommt es darauf an, wie gut/schnell ich bin.(Nennt man diese Tätigkeit Werkerbringung?)
Natürlich würde ich max. 2 oder 3 Tage pro Woche arbeiten.
Das Geld bekomme ich hauptsächlich von meinen Eltern, und dachte es wäre nicht schlecht einbisschen Taschengeld noch dazu zu verdienen.
Wie prüft man bzw. worauf beziehen sich die Termini Zahl der Auftraggeber, Eigentum an Betriebsmitteln oder Vertretungsmöglichkeit?

Kann es sein, das einige verborgenen Tücken für mich darin bestehen, weil ich nur ein nicht EU Student bin, der wegen seines Studiums hierher gekommen ist?
Wenn nein, wie viel dürfte ich verdienen?

Danke im voraus und ich hoffe ich habe nicht zu viel gefragt.
lg,
wassermann
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beitraege zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhaenge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beitraege zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Auslaender.at @ Facebook
Werbung
Auslaender.at Archiv Nach oben
© Ausländer & Migranten Magazin in Osterreich 2000 | 2012. All rights reserved. Das Network: Auslaender.at/.de/.info/.net | Ausländerin.at | Fremde.at | Migranten.at | Flüchtlinge.at
Webhosting by 1domain.at | Ausländer in Deutschland - Das Magazin
Koorperationspartner | Impressum | Veranstaltung eintragen | Sprachschule eintragen | auslaender.at weiterempfehlen

Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0