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  #1  
Alt 02-03-2007, 05:16
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Feb 2007
Beitraege: 1
betaman is on a distinguished road
Standard Verlängerung des Befreiungsscheins unzulässig?

Ein ausländischer Studienkollege von mir hat seit fast 5 jahren einen Befreiungsschein der Mitte April abläuft.
Das Problem ist aber dass er auf die 2.5 Jahre "Beschäftigung" nicht mehr kommt. Ich kann ihn auch verstehen..es ist wirklich nicht einfach neben dem Studium zusätzlich noch zu arbeiten.

Aber der Begriff "Beschäftigung" ist ein vielseitiger Begriff. Zählt das Studium selbst als eine Beschäftigung oder nicht? Ich als Jus Laie kann ich das nicht unterscheiden...
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