
05-09-2007, 16:23
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Auslaender
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Um es spezifischer zu machen. Ein Studierender mit einer Aufenthaltsbewilligung Student oder jemand mit einem anderen Aufenthaltstitel ohne Arbeitsmarktzugang braucht eine Beschäftigungsbewilligung. Bei Studierenden kommt noch dazu, dass eine solche Bewilligung nur für geringfügige Anstellungen erteilt werden wenn sie überhaupt erteilt wird.
lg Laurenz
hh
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