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  #1  
Alt 06-07-2007, 22:52
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Jun 2007
Beitraege: 6
kimsila is on a distinguished road
Standard Weißrussland:werkvertrag,stipendium

hallo, ich habe mehrere Fragen und zwar:

ich bin seit 5 Jahren in Österreich als Studentin. Ich selbst komme aus Weißrussland. über die Jahren habe ich feststellen müssen, dass es gar nicht so leicht einen job sogar geringfügig zu finden. ob es an meiner Staatsbürgerschaft liegt, ist doch schwierig zu sagen.

und jetzt die Frage: kann ich auch neben gegingfügigen Job auch auf der werkvertragsbasis arbeiten? muss ich dann beim werkvertrag auch in ams extra gehen oder genügt es, wenn ich einen werkvertrag ausfühle?

und die zweite frage bezüglich Stipendium... haben Weißrussen überhaupt irgenwelche Möglichkeiten ein Stipendium zu bekommen? könnte ich vielleicht auch so wie Erasmus ein Austauschprogramm machen?

und wieviel kann ich beim werkvertrag verdienen??? monatlich meine ich...

es wäre einfach super, wenn ich darauf eine antwort bekomme!!!

danke!!!
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  #2  
Alt 06-12-2007, 09:14
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

du darfst nur mit Werkvertrag arbeiten. für einen Dienstvertrag braucht man als student eine beschäftigungsbewilligung. weiters ist es nur zulässig bis zur geringfügigkeitsgrenze zu arbeiten!
ich glaube nicht dass es für studierende die eine aufenthaltsbewilligung haben stupendien gibt!

lg
laurenz
hh
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  #3  
Alt 06-13-2007, 12:18
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Jun 2007
Beitraege: 6
kimsila is on a distinguished road
Standard

danke, helpingshands!

ich habe noch eine frage.

ich habe die Beschäftsbewilligung für eine Firma und arbeite geringfügig. jetzt habe ich aber eine möglichkeit, noch einen job zu bekommen. kann ich dann neben meinem geringfügigen job auf der werkvertragsbasis in einer anderen firma tätig sein? (ich weiss schon, was unter werkvertrag zu verstehen ist, also es ist schon ein job, der unter werkvertrag ausgeübt werden kann).

dass ich das separat kann, also entweder geringfügig oder werkvertrag, ist mir schon klar... was mich sehr interessiert, ob ich gleichzeitig geringfügig und auf werkvertragsbasis arbeiten darf...

vielen, vielen Dank!
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  #4  
Alt 06-13-2007, 13:16
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

eigentlich nicht da für studierenden nur ein verdienst von geringfügikeit vorgesehen ist. es steht aber im gesetzt dass die erwerbstätigkeit das erfordernis des studiums als ausschließlichen aufenthaltszweck nicht beeinträchtigen darf. somit wäre es vorstellbar dass auch mehr als geringfügig gearbeitet wird wenn weiterhin der notwendige studienerfolg nachgewiesen werden kann (mind 8 WO Stunden / Jahr)

also wenn das möglich wäre könnte in form eines werkvertrages auch dazuverdient werden. es wird das magistrat wahrscheindlich auch nicht erfahren

mfg
laurenz
hh
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