
09-03-2007, 08:32
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eventuell eine verlängerung miit gleichzeitiger zweckänderung auf aufenthaltstitel "schüler" machen, sofern die fachschule eine "öffentliche" ist, eine privatschule mit öffentlichkeitsrecht oder eine vom innenministerium zertifizierte nichtschulische bildungseinrichtung.
HH
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