
09-26-2007, 09:21
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drittstaatsangehöriger dürfen laut der öh erst ab fünf Jahren Aufenthalt in Österreich das Studium wechseln.
ob sie auch stunden eines anderen faches auf die 8 ws anrechnen lassen können, ist eher zu verneinen, aber möglicherweise können sie mit der ma 35 verhandeln
der aufenthaltstitel student wird im prinzip solange verlängert, solange der zweck weiterhin gegeben wird und die vorausetzungen (insbes die 8 ws) nachgewiesen werden.
HH
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