
10-01-2007, 19:38
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Zulassungsbescheid UNI Wien, Aufenthaltsgenehmigung
Ich helfe einem Freund von mir, Argentinier, bei der der Einreichung des Antrags auf ein Masterstudium an der Uni Wien. Heute habe ich von der tel. Beratung des Studentpoint erfahren, dass die Anträge erst im Jänner bearbeitet werden und man den Zulassungsbescheid frühestens Ende Februar bekommt. Danach ist es erst möglich bei den Botschaft die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Hat man dann erst einmal die Aufenthaltsgenehmigung, so sind die Fristen zur Einschreibung für den Vorstudienlehrgang (Februar) und den nötigen Deutsch-Semesterkurs an der Uni Wien (Beginn 3. März 2008) bereits vergangen. Weiters wurde mir an der tel. Beratung gesagt, dass Studenten die im Sommersemester keine Möglichkeit mehr haben um am Vorstudienlehrgang teil zu nehmen (auf Grund der langen Bearbeitungszeit und nicht wegen zu späten Einreichung des Antrags), automatisch im Oktober die Möglichkeit dazu bekommen. Sollte dies der Fall sein, ist es möglich in Wien die Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern, obwohl er im Sommersemester den Deutschkurs nicht besuchen konnte und dadurch auch keinen positiven Abschluss des Deutschkurses bestätigen kann? An der österreichischen Botschaft in Buenos Aires haben wir dazu leider keine hilfreichen Informationen bekommen.
Vielen Dank!
Marlene
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