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  #1  
Alt 10-10-2007, 22:37
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2007
Beitraege: 2
matjak1405 is on a distinguished road
Standard Problem!!

Liebes Auslaenderteam!

folgende Situation

meine Freundin ist Amerikanerin und studiert seit einem halben Jahr in Österreich

Wir dachten daß sie geringfügig arbeiten darf und das ist ja anscheinend auch so

also hat sie spontan auch einen pr-job angenommen (für 3 tage)

jetzt kam der Arbeitgeber und hat sie beschuldigt , daß sie die Arbeit angenommen hat obwohl sie dazu nicht befugt wäre,....

Nächste Beschuldigung war vom Arbeitgeber, daß er (der Arbeitsgeber)alle anderen Arbeitskräfte nicht bezahlen kann??????
Das klingt für meine Begriffe ein wenig dubios,....

Ist es nicht so daß sie arbeiten darf wenn der Arbeitsgeber eine Beschäftigungsbewilligung hat bzw kann man diesen Fall nicht mit einen Werkvertrag lösen

Auf jeden Fall hat der Arbeitsgeber meine Freundin vor sehr vielen Leuten als Lügnerin dargestellt ,..Ich denke mir daß eine sehr renomierte Firma im Pr-Bereich schon vorher wissen sollte (sie wußten daß meine Freundin eine Studentin aus Amerika ist),wen man anstellt und wen nicht,.,..

Ich wäre sehr dankbar für einen Rat und weitere Informationen

Was kann man im nachhinein tun um schlimmstes zu vermeiden?

Wie funktioniert diese Sache mit Studieren/Geringfügig/Beschäftigungsbewilligung



lg

MATJAK1405
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  #2  
Alt 10-11-2007, 10:24
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Oct 2007
Beitraege: 7
Nasim is on a distinguished road
Question Bitte um die Hilfe!

Hallo,

Mein Freund ist Perser(Iraner) und seit 4 jahren hat Aufenthaltsbewelligung für Studierender in
Ösretrreich.Seit 2 jahren arbeitet er als grinfügig in Österreich.
Lezte Woch ist er wegen Visum verlengerung darauf gekommen dass er ilegel arbeietet weil er keinen Beschäftigungsbewelligung hat,obwohl der Arbeitsgeber ihm aufkellern musste oder? Der Arbeitsgeber hat zu ihm gesat das er als grinfügig melde ist und er hat im geglaubt.bekommet er jetzt probleme beim Visum verlengerung???
Heute ist er mit seinem Arbeitsgeber zu AMS gegangen und die haben ihm gesat er hat keine Chance für eine Beschäftigungsbewelligung.
Was kann er jetzt tun?
Ich bin auch keine Österreicherin dass ich ihm heiraten kann!
Und ich höre immer dass seine einzige Chance,um eine Daueraufenthaltbewelligung und Arbeitserlaubniss zu bekommen,heiraten mit eine Österreicherin ist!und das gefählt mir nicht

Wie kann er ein Beschäftigungsbeweligung bekommen?

Ich wäre sehr dankbar für einen Rat und weitere Informationen darüber

Vielen Dank
Nasim

Geaendert von Nasim (10-11-2007 um 11:37 Uhr).
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  #3  
Alt 10-11-2007, 12:21
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

@ matjak1405
studenten dürfen geringfügig arbeiten, wenn der arbeitgeber vorher beim ams angesucht hat und dieses bewillt hat.
wenn der arbeitgeber jetzt ansucht und das ams bewilligt würds ja gehen.
rückwirkend ist es nicht möglich.
bei der aufenthaltstitel studierender verlängerung kann es probleme geben, muss aber nicht, immerhin ist sie nicht in flagranti erwischt worden.
@ nasim für sie gilt dasselbe.
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  #4  
Alt 12-03-2007, 13:52
arm arm ist offline
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Dec 2007
Beitraege: 7
arm is on a distinguished road
Standard Visumverlängernug,beschäftigung

mein freund war zwei mal als geringfügig angemeldet(bei zwei verschiedenen Betrieben),bessas aber unwissend keine Beschäftigungbewilligung.Seit drei Monaten hat er eine Beschiftigungsbewilligung und ist geringfügig angemeldet und zwar bei einem von den vorrigen Betrieben.Jezt ist die Zeit gekommen um sein Visum (Studentenvisum) zu verlängern.Und die vom MA verlangen einen Versicherungsdatenauszug(auf dem stehen ja seine vorrigen Meldungen) und begnügen sich nicht mit einer Vericherungsbestätigung.Jetzt wollte ich wissen ob er für seine vorrigen Meldungen wo keine Bewilligung vorlag, belangt werden kann,und ob man ihm die Verlängerung verweigern kann.Er studiert seit März 2003 in Wien,wir beide sind seit seit 1,5 Jahren verheiratet und ich besitze auch nur ein Studentenvisum,und mache mir Sorgen ob wir aufgrund so einer Sache getrennt werden(geographisch)können.Er hat seinen Antrag heute gestellt und hat einen Termin in zwei Wochen bekommen,bei dem er den Vericherungsdatenauszug(den ja das MA heute nicht gesehen hat) mitbringen soll,Pass und 100€ für das Visum.Glauben sie das da noch Probleme auftreten können?Diese Sache belastet mich sehr(ich werde schon etwas paranoid und entwickle eine Behördenphobie) und wäre über eine Antwort froh.
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  #5  
Alt 12-10-2007, 15:29
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

könnte schon sein, dass es schwierigkeiten geben wird, vorteil ist sicher, dass er nicht von ams beamten direkt bei der "illegalen" beschäftigung betreten wurde. im notfall muss man eben das verwaltungsverfahren führen und versuchen die behörde zu überzeugen.
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  #6  
Alt 01-29-2008, 16:01
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Jan 2008
Beitraege: 2
Impact222 is on a distinguished road
Standard

@ arm

Ich hatte ein ähnliches Problem in Oktober. Musste mein Studentenvisum verlängern und in meinem Versicherungsdatenauszug stand dass ich im sommer vor einem Jahr geringfügig beschäftigt wurde, ohne beschäftigungsbewilligung. Trotzdem habe ich mein Visum bekommen, also ich glaube es sollte kein Problem sein. Außerdem wenn er jetzt eine Beschäftigungsbewilligung bekommen hat, würde ich mir keine Sorgen machen.
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