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  #1  
Alt 11-30-2007, 22:34
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2007
Beitraege: 2
ludilo is on a distinguished road
Unhappy Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligung

Hallo,

ich bin im März 2002 nach Wien gekommen, um da Wirtschaft zu studieren.
Habe bis Ende 2004 studiert und dann das Studim abgebrochen.
Trotzdem bekam ich weiterhin eine Aufenthaltsbewilligung, habe nämlich jedesmal bei der Verlängerung meine bestandenen Prüfungen abgegeben, die ich die Jahre davor absolviert habe.

Doch nun habe ich ein Problem, meine Aufenthaltsbewilligung wurde abgelehnt.
Habe heute das Schreiben vom MA35 erhalten, wo darin steht, dass ich eine Frist von 14 Tagen habe, wo ich Einspruch erheben kann bla bla.

Was sollte ich jetzt an eurer Stelle tun? Natürlich habe ich mich an Österreich gewöhnt und würde liebend gerne in Österreich bleiben.
Gibt es irgendeine Möglichkeit in Wien zu bleiben????????????

Ich bitte euch um Hilfe.

Dankeschön
liebe Grüße
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  #2  
Alt 12-01-2007, 23:29
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

am besten wäre es wenn sie in den nächsten monaten - während des ausweisungsverfahrens - noch irgendwie die 8 wochenstunden zu erwerben versuchen.
als anderer titel käme eigentlich nur der schlüsselkraftaufenthaltstitel in frage (da müssten sie nachweisen, dass sie 2304 brutto bei einem arbeitgebern verdienen könnten).
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  #3  
Alt 12-03-2007, 12:02
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2007
Beitraege: 2
ludilo is on a distinguished road
Standard

Zitat:
Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
am besten wäre es wenn sie in den nächsten monaten - während des ausweisungsverfahrens - noch irgendwie die 8 wochenstunden zu erwerben versuchen.
als anderer titel käme eigentlich nur der schlüsselkraftaufenthaltstitel in frage (da müssten sie nachweisen, dass sie 2304 brutto bei einem arbeitgebern verdienen könnten).
Hallo,

wie meinen Sie, dass ich noch 8 Wochenstunden einbringen soll?? Ich habe nämlich eine Frist lt. dem Schreiben von MA, die 14 Tage beträgt.
Schlüsselkraftaufenthaltstitel??? Ich hab ja keine Arbeitsbewilligung, wie soll ich dann Nachweisen, dass mich ein Arbeitgeber braucht??

Also besteht die Möglichkeit, dass ich in Österreich bleibe auch wenn ich nicht weiter studiere??

Dankeeee dankeee dankeee
lg
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  #4  
Alt 12-10-2007, 15:42
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

wenn sie jetzt die 8 wochenstunden nicht nachweisen (einmal läßt die ma35 auch mit sich reden, dafür sichern sie zu nächstes jahr die vollen 8 wochenstunden sicher zu haben, widrigenfalls sie keine nachsicht erhalten können) , wandert der akt zur fremdenpolizei, die ein ausweisungsverfahren startet. dann bekommen sie aufforderung zur stellungnahme, dann den ausweisungsbescheid, dagegen können sie innerhalb von 14 tagen berufung zur sicherheitsdirektion machen, die dann ca ein halbes bis dreiviertel jahr braucht.
in all dieser zeit können sie die 8 wochenstunden machen.
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