
09-30-2008, 17:06
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Die Verdienstfreigrenze bei der Familienbeihilfe sind mittlerweile 9.000 EUR/Jahr
Die geringfügige Beschäftigung (349/Monat) wäre bei Arbeitslosenbezug, Sozialhilfe etc. maßgeblich, bei Stipendien sind je nach Beschäftigungsart die Grenzen bei nichtselbständiger Tätigkeit bei 7.195,-/Jahr (im Sinne des Studienförderungsgesetzes, = Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeitrag), bei selbständiger Tätigkeit (z.B. Werkvertrag) 5.814,-.
Grüsse,
Peter
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