
12-05-2008, 22:10
|
Moderator
Auslaender
|
|
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 15.563
|
|
747 EUR zumindest 9-mal sind erforderlich. Wenn das via Konto nachgewiesen wird, muss auch belegt werden, dass niemand anderer verfügungsberechtigt ist, das Geld nicht kurz vor Antragstellung eingelegt wurde, etc.
Die Unterkunftserklärung muss zumindest derzeit nicht notariell beglaubigt werden.
Grüsse,
Peter
|