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  #1  
Alt 03-16-2009, 13:02
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2008
Beitraege: 23
Gabbernator is on a distinguished road
Standard Visum nicht wahrgenommen

Hallo,

muss mal wieder anfragen, da sich bei mir die Dinge mal wieder überschlagen haben.
Wie erwähnt ist meine Freundin Philippina. Jetzt habe ich alle nötigen Dokumente eingereicht und auch die Erklärungen wurden schon an die Botschaft geschickt.
Das Problem ist jetzt aber, dass sie in dem abgesteckten zeitraum doch nicht kommen kann (arbeiten) und erst nach beendigung ihres derzeitigen Beschäftigungsverhältnisses kommen will. Da sie (wie erwähnt) schon nen Master in Pädagogik hat, sowie nen Bakk in Englisch und nen Bakk in Politikwissenschaften, die auch laut Uni anerkannt werden, wollen wir natürlich, dass sie den Master in Politikwissenschaften macht um danach bessere Jobaussichten zu haben.

Meine Frage ist nun, ob es ein Problem ist, dass sie das erste Visum nicht wahrgenommen hat (ging einfach nicht) und dass ihr dadurch trotz der Unterstützung der Universität die EInreise bzw. das Studium verwährt werden könnte?

Ausserdem wollte ich noch wissen, da meine Einkünfte im Monat ca. 1200€ betragen ob es genügt, wenn ich mich als "Bürge" melde, oder ob jemand mit höherem Einkommen dafür grade stehen müsste.
Problem ist natürlich, das Philippinos nicht über das nötige Vermögen verfügen 770€ im Monat zu überweisen bzw. 420€ die nach der "offziell erlaubten" arbeit (349€/monat) ja noch zu erbringen wären.

Oder fällt euch da noch was ein wie das gehen würde.
~> Gerne auch per PM oder Mail

PS: Bin selber Student
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  #2  
Alt 03-17-2009, 20:59
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

nach information über die positive entscheidung muss binnen 3 monaten das einreisevisum und binnen 6 monaten der aufenthaltstitel in österreich behoben werden.

neue anträge können immer wieder gestellt werden, eine passable erklärung wird wohl hilfreich sein.

für die 772 eur können mehrere geldgeber aufkommen, auch aus mehreren ländern, aber ereicht müssen sie werden (ohne geringfügiger beschäftigung, die es am anfang ja gar nicht gibt). verpflichten können sich personen nur für den betrag über ihrem sog. pfändungsfreien existezminimum.

grüsse,
peter
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  #3  
Alt 03-19-2009, 11:11
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2008
Beitraege: 23
Gabbernator is on a distinguished road
Standard

Hallo Peter,

Danke mal wieder für deine schnelle und kompetente Antwort.

Soweit hab ich das jetzt alles verstanden (ist zum Glück auch alles möglich *hui*) allerdings hab ich 2 neue Fragen.

1) Ab wann ist eine Anstellung ca. möglich? (Es würde um eine Anstellung an der Universität als Tutor oder allgemeine Hilfskraft (weiß den genauen Titel nicht) gehen)

2) Ist es nötig, wenn die Zusage durch die Uni erfolgt ist und mit allen Bescheiden, ein Rückflug Ticket zu lösen oder genügt ein "One-Way-Ticket"? Hier bitte schnell antworten, da die Ticket Preise dzt. relativ niedrig liegen.

Vielen Dank wiedermal

lg
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  #4  
Alt 03-30-2009, 22:28
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

eine "wissenschaftliche tätigkeit" kann sofort nach einreise begonnen werden - die allgemeine hilfskraft könnte ein problem darstellen.

nach der zulassung muss der aufenthaltstitel beantragt werden, da ist noch kein ticket erforderlich. allenfalls fragt die botschaft bei der visaerteilung, nachdem das ok aus österreich eingelagt ist.

grüsse,
peter
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