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  #1  
Alt 04-11-2009, 21:33
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Apr 2009
Beitraege: 4
edirgudur is on a distinguished road
Angry ausweisung

hallo,
letztes jahr sollte ich eine niederschrift,die über die 8 semesterstunden (16ects) ist, unterschreiben,um ein neuen aufenthaltstitel zu bekommen.dieses jahr könnte ich nur 6 ss. schaffen.als ich mich angemeldet habe,um neuer aufenthaltstitel zu bekommen,der ma 35 wird nicht mein visum verlängert dann habe ich noch eine prüfung geschaft und gleichzeitig eine beschwerde geschrieben aber ma 35 hat wieder nicht akzeptiert,da meine lächste prüfung in diesem jahr gehört. ich habe einen brief von ma bekommen,dass ich mich bis am 7. april beim gerichtshof anmelden soll. am märz habe ich noch eine positive noten von wintersemester 2007 bekommen,deshalb habe ich meine sachbearbeterin beim innenministerium angeruft und habe mein neuen erfolgnachweis ihr per email geschickt nach der eine woche habe ich sie wieder angeruft aber könnte ich nicht sie erreichen und mein frist ist zum gerichtshof gehen beendet,könnte ich mich nicht anmelden!! wenn ich mit der sachbearbeiterin sprechen könnte,hat sie mir gesagt,dass sie meine meine akte geschließen hat.
ich weiss es nicht,was man in dieser situation machen soll. ich glaube,werde ich eine ausweisungbescheid von der fremdepolizei bekommen.um studium zu absolvieren,brauche ich noch mindentens 3 semester.heutzutage mache ich alle prüfungen.weissen sie in meiner situation,ob man wieder visum haben kann.??
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  #2  
Alt 04-17-2009, 18:55
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Was hat welcher Gerichtshof hier verloren?
Wenn die Niederlassungsbehörde einen Versagungsgrund sieht, ist die Fremdenpolizei einzuschalten. Erlässt diese eine Ausweisung, ist das Niederlassungsverfahren gegenstandslos.

Wenn also ein Schreiben der Fremdenpolizei kommt: sachkundigen Rat suchen.
Eine Ausreise und nuerliche Antragstellung sind grundsätzlich möglich, werden aber wohl dauern.

Grüsse,
Peter
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  #3  
Alt 04-17-2009, 23:39
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Apr 2009
Beitraege: 4
edirgudur is on a distinguished road
Question

Hallo Peter,

erstens hat ma35 mein antrag zurückgewiesen wegen fehlen des studienerfolgs (2sst fehlt) , dann habe ich eine berufung geschrieben. die berufung ist von BMI abgelehnt und gegen der ablehnung musste ich bis 07.04.09 bei wervaltungsgerichthof eine bescwerde erheben (das steht im bescheid). das habe ich nicht gemacht. dazwischen habe ich 4 prüfungen gemacht (2 davon sind sose08 angebotene vorlesungen) und das BMI (meine sachbearbeterin) nach telefonische absprache geschickt. sie hat mir gesagt die prüfungen hast du spät gemacht und ich kann nichts machen. (die prüfungen habe ich zwar spät gemacht aber die vorlesungen gehören WS07 und ss08 wo meine erfolg geprüft ist. wenn sie meine erfolgsnachweis schaue habe ich jetzt 10 semesterstunde(17 ECTS-PUNKTE). aber in der zeitpunkt wo ich mein antrag gestellt habe, hatte ich 6 sst (11 ECTS-punkte). mein prüfungergebniss von ws07 ist zu spät gekommen. dafür jetzt bin ich schuldig.( bei ma35 Stadion habe ich meine sachbearbeterin gesagt dass ich eine prüfungergebnisse warte und sie hat mein termin verschoben trotzdem ist das zeugniss von sose08 nicht gekommen.)

Nach BMI wo kommt jetzt meine akte WO SOLL ICH JETZT GEHEN? was soll ich tune...

p.s:im jahr 2004 habe ich schon einmal eine zuweisung geschichte (wegen schwarzarbeit) erlebt. kann das mein jetzige situation beeinflussen?
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  #4  
Alt 04-28-2009, 21:15
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
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ausreisen und einen neuerlichern antrag via istanbul od. ankara stellen - solange die fremdenpolizei keine ausweisung gem. § 54 fpg erlässt, sollte die rückkehr relativ einfach sein (garantie gibt es nie)

ein rechtskräftiger bescheid ist da ein unumgehbares hindernis. aber eine andere frage: wurde der antrag abgewiesen od. zurückgewiesen? zurückweisungen gibt es eigentlich nur, wenn zuvor einem verbesserungsauftrag nicht nachgekommen wurde

grüsse,
peter
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  #5  
Alt 05-07-2009, 01:03
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Apr 2009
Beitraege: 4
edirgudur is on a distinguished road
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ich habe gerade kontrolliert. die berufung ist vom BMI abgewiesen. Ist das besser als eine zurückweisung?

ich habe eine frage über niederlassungsverfahren... wie soll es sein...MA35-fremdpolizei-BMI-sicherheitsdırektion... oder. mein akte ist gleich nach der MA35 in BMI gegangen. das war sehr schnell. das gleiche problem hatte eın kollege. es dauert bis BMI 3 jahren. bei mir war es 6 monaten. ich habe keine benachrichtigung oder bescheid von fremdpolizei. gibt es irgendeine verlauffehler dagegen ich etwas tune kann.

kann ich bei volksanwaltschaft gegen diesem bescheid von BMI eine berufung schreiben.

MfG
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  #6  
Alt 05-07-2009, 14:02
Senior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Mar 2009
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Küchenjurist is on a distinguished road
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Zitat:
Zitat von edirgudur Beitrag anzeigen
ich habe gerade kontrolliert. die berufung ist vom BMI abgewiesen.
Die Berufung ist auch dann abzuweisen, wenn die Behörde erster Instanz den Antrag zurückgewiesen hatte (und das Ministerium das für ok hält).
Es kommt also darauf an, wie die Erstbehörde entschieden hat.
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  #7  
Alt 05-07-2009, 17:27
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Apr 2009
Beitraege: 4
edirgudur is on a distinguished road
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erste behörde MA35 ist mein antrag auch abgewiesen. bmi mein berufung auch abgewiesen. jetzt ist mein akte in MA35. oder wo ist das. wo soll ich hingehen?

seit 2 und halb monaten kommt mir gar kein bescheid o. brief. die unklarheit macht mich krank. wass soll ich tune?
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  #8  
Alt 05-14-2009, 23:39
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
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Ausreisen und einen neuen Antrag stellen. Du bist illegal hier, ein Ausweisungsverfahren durch die Fremdenpolizei macht die Situation nicht besser - darauf würde ich nicht warten.

Grüsse,
Peter
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  #9  
Alt 05-15-2009, 22:09
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
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1. Ich schreibe Antworten hier auf den geschilderten Sachverhalt - Details, die die Entscheidung der MA bzw. des BMI im Ausweisungverfahren hinfällig machen können, stehen in dem Thread nicht.

2. Kann "Zeit schinden" durchaus Sinn machen: Es fehlen nur mehr einige Prüfungen und in wenigen Monaten ist das Studium abgeschlossen, oder es heiratet jemand in ein paar Monaten nach (bitte nur als möglichst unwahrscheinliche sBeispiel sehen) nach Estland, etc.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, ob bei der persönlichen Beratung alle Details auf den Tisch gelegt wurden: Wir werfen Mandanten in reinen Beratungsterminen (da geht es nicht um eine Einschreiten in einem Verfahren!) nicht grundsätzlich raus, wenn nicht alle Unterlagen im Original am vorliegen und glauben den Angaben der Mandanten in diesen Fällen zwangsläufig - mit dem Risiko, dass eine unvollständige Darstellung zu einem Ergebnis führt, dass die Behörde im Verfahren sofort widerlegt.

Aber wieder etwas gelernt: Ich werde im öffentlichen Thread nichts mehr posten. Bei Bedarf persönliche Beratung per PN, Mail, Termin...

Grüsse,
Peter
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