Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich  



Zurueck   Das Forum für Ausländer & Migranten in Österreich > Auslaender.AT > Beratung Studenten
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beitraege Alle Foren als gelesen markieren

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11-15-2009, 14:33
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2009
Beitraege: 10
R0bert is on a distinguished road
Question Diverse Fragen zu Aufenthaltstitel Student für thailändische Freundin

Hallo,

ich habe schon einige Nächte mit dem Lesen von eurem tollen Forum verbracht. Trotzdem bin ich immer noch nicht wirklich schlau bzgl. meinem Fall.

Meine thailändische Freundin hat bereits für 2 Jahre in USA studiert wo sie eine Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre hatte. Wir haben uns in USA kennen und lieben gelernt als ich dort auf Geschäftsreise war. Seitdem war ich mind. alle 2 Monate dort um sie zu sehen. Sie ist Anfang des Jahres zurück nach Thailand damit sie für den Aufenthaltstitel Student in Österreich die nötigen Dokumente besorgen und einreichen kann.

Wir haben nun endlich alle Dokumente für die Uni zusammen und ich habe diese persönlich abgegeben damit sie auch gleich auf Vollständigkeit geprüft werden konnten. Lt. Aussage einer netten Dame in der Studienabteilung bekommt sie sicher das Okay der Uni.

Sie hatte auch schon ein Visa für Japan für einen Urlaub.

So, nun zu meinen Fragen bzgl. Visa:

Was ist besser geeignet, Haftungs- oder Verpflichtungserklärung?
Beides muss vom Notar beglaubigt werden?
Bei der Haftungserklärung steht 5 Jahre und dass diese nicht zurückgezogen werden kann. Was würde passieren falls wir uns trennen würden, sie aber noch weiterstudiert für einige Jahre. Könnte ich die Haftungserklärung gar nicht zurücknehmen oder ändern?

Wäre es besser (würde dies unsere Chancen erhöhen) wenn die Behörde nichts von mir als ihr Freund wissen würde, also ihre Eltern für den Unterhalt aufkommen würden? (ihre Eltern haben eine Firma in Thailand und sie haben damals für USA auch schon ein Konto mit Geld zur Verfügung gestellt). Wir müssten dann auch noch ein Zimmer für sie im Studentenheim mieten, da sie ansonsten bei mir wohnen würde.

Hat jemand Erfahrung mit dem Aufenthaltstitel Student und dann mit einem Freund der haftet? Ich denke mir die Behörden werden wohl einige lästige Fragen stellen. Der Grund für das Visum muss ja das Studium sein und nicht um mit ihrem Freund zusammen zu sein. Besteht hier die Gefahr, dass der Aufenthaltstitel nicht genehmigt wird?

Wie sieht es bzgl. der Unterkunft aus. Falls ich eine Haftungserklärung unterschreibe brauche ich dann auch noch eine Bestätigung für die Unterkunft? Meine Eltern haben ein Mehrfamilienhaus, wovon ich in einer 150 qm Wohnung alleine wohne. Das Haus gehört mir aber noch nicht (erst nach deren Tod, was hoffentlich noch lange nicht passiert). Benötige ich dann von meinen Eltern eine Besätigung für die Unterkunft? Ich habe im Forum eine formlose Vorlage für eine Unterkunftserklärung gefunden, müsste diese dann auch vom Notar beglaubigt werden?

Liebes Helping Hands Team, was denkt ihr wie unsere Chancen stehen, meine Freundin hat durch ihre Aufenthalte in USA und Japan doch gezeigt, dass sie nicht einfach untertaucht. Wir möchten halt das Kennenlernen und Studieren kombinieren. Unser langfristiger Plan (1-2 Jahren) ist natürlich auch zu heiraten.

Wie soll sie die Verbindung zu mir beim Interview erklären? Ich weiß rein rechtlich spricht nichts dagegen, dass sie einen Freund hier hat. Allerdings habe ich schon soviel über abgewiesen Anträge gelesen, dass ich immer unsicherer werde.

Noch zur Info, meine Freundin hat eine Privatschule besucht und auch einen Bachelor Abschluss in Thailand. In USA hat sie danach Englisch studiert. In Thailand hat sie bereits Deutsch A1 abgelegt und besucht gerade A2. Dies sollte doch auch ein Argument für das Studium in Österreich sein, oder?

Ich weiß, viele Fragen aber man(n) macht sich so seine Gedanken und Sorgen.

Vielen Dank für eure Hilfe
R0bert

Geaendert von R0bert (11-15-2009 um 14:44 Uhr).
Mit Zitat antworten



  #2  
Alt 11-16-2009, 13:01
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Grummmel... Visum <> Aufenthaltstitel!

Wenn sie die Studienzulassung bekommt und die anderen Voraussetzungen nachweist, wird der Antrag unabhängig von der Beziehung genehmigt werden. Unterkunfterklärung ist nötig (beglaubigte Unterschrift), Haftungserklärung bzw. Unterhaltsvertrag ebenso. Der Unterhaltsvertrag muss notariell sein, dafür reicht dort wohl immer ein Jahr. Ob die Haftungserklärung auf 5 Jahre errichtet sein muss.. es ist weder logisch noch sieht das Inneministerium das so streng, aber nach der (wenn auch unsinnigen, so doch rechtsgültigen) Legaldefinition kann sich die Niederlassungsbehörde schon recht stur stellen.

Verpflichtungserklärug = Visumsverfahren und hat da nichts verloren.

Grüsse,
Peter
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 11-16-2009, 16:45
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2009
Beitraege: 10
R0bert is on a distinguished road
Standard

Zitat:
Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen

Wenn sie die Studienzulassung bekommt und die anderen Voraussetzungen nachweist, wird der Antrag unabhängig von der Beziehung genehmigt werden.
Gibt es dafür auch eine rechtliche Grundlage falls der Antrag dann doch nicht genehmigt wird?

Zitat:
Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
Unterkunfterklärung ist nötig (beglaubigte Unterschrift), Haftungserklärung bzw. Unterhaltsvertrag ebenso.
Was ist der Unterschied zwischen Haftungserklärung, Unterhaltsvertrag, Unterkunftserklärung?

Bei einem Unterhaltsvertrag kann ich also die Zeitdauer individuell angeben, was ist der Nachteil vom Unterhaltsvertrag?

Muss die Haftungerklärung auch notariell gemacht werden wie der Unterhaltsvertrag?

Zitat:
Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
Der Unterhaltsvertrag muss notariell sein, dafür reicht dort wohl immer ein Jahr. Ob die Haftungserklärung auf 5 Jahre errichtet sein muss..
Wo überall kann man eine beglaubigte Unterschrift einholen, BH, Polizei, Bezirksgericht und wo ist das am günstigsten/einfachsten?

Vielen Dank nochmals!
R0bert
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 11-17-2009, 18:08
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Ablehung gibt es bei Terrorismusverdacht, früheren Straftaten, etc. Ganz im Ernst: Wenn Unizulassung und die Voraussetzungen von Unterkunft, Unterhalt und Krankenversicherung gegeben sind, habe ich noch keine Ablehnung gesehen, warum wer für den Unterhalt aufkommt ist dabei herzlich egal. Bei der Verlängerung könnte die Behörde bei mangelndem Studienerfolg ev. rascher ungemütlich werden und einen "anderen Aufenthaltszweck" unterstellen.

Die Haftungserklärung ist im NAG definiert, ein Standardformular und die Unterschrift kann jeder Notar oder das Bezirksgericht beglaubigen. Zur Problematik der Dauer. s. oben
Ein Unterhaltsvertrag ist zwingend ein notarieller Akt (damit wohl teurer), dafür stellt niemand in Frage, dass der immer nur für die Dauer des beantragetn Aufenthaltstitels gelten muss.
Eine Unterkunftserklärung bezieht sich auf ein Wohnrecht (Nachweis der Unterkunft), damit eine andere Baustelle.

Grüsse,
Peter
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 11-17-2009, 23:08
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2009
Beitraege: 10
R0bert is on a distinguished road
Standard

Danke Peter,

eine Frage ist mir noch eingefallen. Muss ich die beglaubigten Dokumente (also Unterkunftsvertrag und Haftungserklärung od. Unterhaltsvertrag) an die österreichische Botschaft in Thailand senden oder kann ich die direkt irgendwo in A abgeben. Der Antrag für den Aufenthaltstitel Student wird von der österreichischen Botschaft dann ja sowieso nach A versendet, oder?

Wie ist da das normale Vorgehen? Mir ist bekannt, dass in ihrem Fall der Antrag im Heimatland gestellt werden muss, gilt dies für alle benötigten Dokumente?

Danke
R0bert
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 11-18-2009, 18:13
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Die Botschaft muss theoretisch auf Vollständigkeit überprüfen, also bei der persönlichen Antragstellung alles abgeben; wenn das formal passt, aber die Niederlassungsbehörde Fragen hat, ist eine Vertretungsvollmacht sinnvoll, dann lassen sich die Nachfragen in Österreich abhandeln.

Grüsse,
Peter
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 11-18-2009, 23:49
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2009
Beitraege: 10
R0bert is on a distinguished road
Standard

Gibt es eine Vorlage zur Vertretungsvollmacht und genügt es wenn meine Freundin diese unterschreibt und danach an mich sendet oder muss diese Vollmacht wieder beglaubigt werden?

Vielen Dank
Robert
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11-19-2009, 17:22
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Wenn ihre Freundin ein Original postalisch übermittelt oder mit dem Antrag gemeinsam abgibt, wird es in der Praxis keine Probleme geben

Grüsse,
Peter
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11-21-2009, 14:24
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2009
Beitraege: 10
R0bert is on a distinguished road
Standard

Peter,

ich habe irgendwo im Forum gelesen, dass ihr eine Vorlage für eine Unterkunftserklärung per email zur Verfügung stellt. Ich wäre auch dankbar für diese Vorlage

Das gleiche gilt für den Unterhaltsvertrag, ich weiß dieser muss notariell sein, bedeutet dies auch, dass der Vertrag vom Notar selbst geschrieben oder nur unterschrieben werden muss?

Tausend Dank
R0bert
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 11-23-2009, 10:44
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

1. bitte um eine Mailadresse, gern auch per Mail - info (at) helpinghands (dot) at
2. liegt das am Notar: manche wollen unbedingt selbst texten, aber auch da gibt's Vorlagen (von erlesener Schlichtheit)

Grüsse,
Peter
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beitraege zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhaenge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beitraege zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus

Auslaender.at @ Facebook
Werbung
Auslaender.at Archiv Nach oben
© Ausländer & Migranten Magazin in Osterreich 2000 | 2012. All rights reserved. Das Network: Auslaender.at/.de/.info/.net | Ausländerin.at | Fremde.at | Migranten.at | Flüchtlinge.at
Webhosting by 1domain.at | Ausländer in Deutschland - Das Magazin
Koorperationspartner | Impressum | Veranstaltung eintragen | Sprachschule eintragen | auslaender.at weiterempfehlen

Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.0