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  #1  
Alt 02-05-2010, 17:10
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Feb 2010
Beitraege: 2
wika27 is on a distinguished road
Standard Aufenthaltsbewilligung: Studienjahr

Hallo,

ich muss am 5. März 2010 mein Visum verlängern.
Meine Frage ist, aus welchem Zeitraum kann ich nun absolvierte Semesterwochenstunden nehmen, um die geforderten 8 Stunden vorzuweisen?

Geht es hier um die letzten 12 Monate seit der vorherigen Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder das komplette, vergangene Studienjahr (10/2008 - 09/2009) ?

Danke!

Lg,
Wika
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  #2  
Alt 02-07-2010, 17:35
Member
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2008
Beitraege: 48
student is on a distinguished road
Standard

hallo, aus meiner erfahrung kann ich dir sagen dass immer die wochenstunden aus der periode genommen werden in dem das visum bzw aufenthaltserlaubnis gegolten hat (dh zeiptunkt von abholung der aufenthaltserlaubnis im letzten jahr bis antragstellung auf verlängerung).
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  #3  
Alt 02-08-2010, 16:43
Senior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Mar 2009
Beitraege: 1.752
Küchenjurist is on a distinguished road
Standard

Praktisch wird das tatsächlich zumeist so gehandhabt, das Gesetz stellt aber ausdrücklich auf das Studienjahr ab (01.10. - 30.09.).
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  #4  
Alt 02-27-2010, 18:11
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Feb 2010
Beitraege: 2
wika27 is on a distinguished road
Standard

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Würden Sie mir bitte sagen, auf welchen Gesetz ich mich beziehen kann.

Danke
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  #5  
Alt 03-01-2010, 13:41
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.076
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Der Studienerfolgsnachweis als Verlängerungsvoraussetzung steht im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, die Definition, was das ist, kommt aus dem Universitätsgesetz.

Für die Verwaltungspraxis, die "letzten 12 Monate" zu akzeptieren und dies etwa mit einem Sammelzeugnis zu belegen, gibt es naturgemäß keine explizite rechtliche Grundlage.

Grüsse,
Peter
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