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  #1  
Alt 02-19-2010, 15:54
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Mar 2007
Beitraege: 6
tuxio1000 is on a distinguished road
Standard Studentenvisum zu Daueraufenthalt?

Liebe Helping Hands,

ich schreibe im Namen einer Bekanntin von mir. Ich schildere zuerst die aktuelle Situation bevor ich meine Frage stelle.

Eine Freundin befindet sich schon seit 10 Jahren mit einem Studentenvisum in Österreich. Die lange Dauer bzw. lange Studienzeit erklärt sich dadurch, dass sie eine Tochter in Österreich zur Welt gebracht hat und sich das Studium deswegen hinausgezögert hat. Bald läuft, aber ihr Visum ab, da sie schon mit dem Studium fertig ist bzw. das Visum nicht mehr verlängert wird. Das Problem ist nun, dass die Tochter (jetzt 10 Jahr alt) seit ihrer Geburt in Österreich lebt und hier zur Schule gegangen ist, ein Umzug in ihr Heimatland (Mongolei) wäre mit vielen Komplikationen verbunden. D.h sie beherrscht die Sprache und Schrift nicht und würde eine schlechtere Ausbildung bekommen. Deshalb sucht nun meine Bekannte eine Möglichkeit mit ihrer Tochter in Österreich zu bleiben bzw. möchte sie zumindest versuchen Ihre Tochter bei Verwandten da zu lassen.

Welche Möglichkeiten hat meine Freundin langfristig in Österreich zu bleiben?

Als zusätzlich Info sollte ich vielleicht anmerken, dass die Eltern sowie der Bruder der Bekannten jeweils ein Daueraufenthalt EG besitzen. Sie selbst ist erst später mit einem Studentenvisum nach Österreich gekommen.
Bin ich richtig informiert, dass man ab 10 Jahren die Möglichkeit hat ein Daueraufenthalt EG zu beantragen? Auch aufgrund dessen, dass die übrige Familie solch ein Aufenthalt besitzt?

Falls alles schief läuft habe ich ihr vorgeschlagen sich auf einer anderen Uni zu inskribieren, um somit ein weiteres Studentenvisum beantragen zu können, damit sie zumindest 1 Jahr Zeit gewinnt. Und sollte es dann immer noch keine Möglichkeit geben habe ich ihr geraten das Kind von Ihrem Bruder adoptieren zu lassen, da dieser ein geregeltes Einkommen hat und dafür in Frage kommen würde.

Liege ich mit meinen Ratschlägen falsch oder richtig? Wie kann man ihr helfen?

Bitte um Unterstützung
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  #2  
Alt 02-19-2010, 16:49
Senior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Mar 2009
Beitraege: 1.752
Küchenjurist is on a distinguished road
Standard

Zitat:
Zitat von tuxio1000 Beitrag anzeigen
Bin ich richtig informiert, dass man ab 10 Jahren die Möglichkeit hat ein Daueraufenthalt EG zu beantragen? Auch aufgrund dessen, dass die übrige Familie solch ein Aufenthalt besitzt?
Nur wenn bei Antragstellung bereits ein NIEDERLASSUNGStitel vorliegt; der Studenten-Titel ist aber lediglich ein AUFENTHALTStitel, genügt also nicht.

Es ist also zunächst eine Zweckänderung auf einen Erstniederlassungstitel erforderlich (Schlüsselkraft; "Niederlassungsbewilligung-beschränkt" für Familienangehörige - als solche zählen aber nur Mitglieder der Kernfamilie, also Ehepartner oder minderjährige Kinder, die bereits über einen Niederlassungstitel verfügen; Privatier - bei jüngeren Leuten eher unwahrscheinlich, Ausnahme "Hausfrau"; denkmöglich wäre auch ein humanitärer Titel, der aber unter den gegebenen Verhältnissen nicht sehr wahrscheinlich ist).

Da die Zweckänderung schwierig und quotenpflichtig ist, sollte jedenfalls so lange, bis sie durch ist, auch jeweils die Verlängerung des bisherigen Titels beantragt werden.

P.S. - wichtig :
Nach positivem Studienabschluß und solange noch ein Studenten-Titel vorliegt, kann eine quotenfreie Schlüsselkraft-Zweckänderung beantragt werden.

Näheres bzgl. Schlüsselkraft und Privatier bitte mittels Suchfunktion in Erfahrung bringen.
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