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  #1  
Alt 03-12-2010, 11:55
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Mar 2010
Beitraege: 3
achesa28 is on a distinguished road
Standard Slowakische Studentinn darf ich arbeiten???

Hallo!
Ich habe eine Frage. Ich bin eine slowakische Studentinn an der Uni Wien. Bin in Osterreich seit 4 Jahren und möchte arbeiten. Aber im letzten Sommer wurde mir gesagt dass die Studenten im während des ganzen Jahres nicht arbeiten dürfen nur im JUli August un September und da kann man auch noch nicht sicher sein ob man die Genehmigung überhaupt kriegt. Jetzt wurde mir aber gesagt man dar asl Studentinn im laufe des ganzen Jahres geringfügig arbieten also wie ist es bitte in der Wirklichkeit???Ich brauche wirklich arbeiten
danke schön
Barbora
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  #2  
Alt 03-12-2010, 15:32
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.081
helpingshands is on a distinguished road
Standard

1. Arbeitgeber finden
2. beantragt dieser die Beschäftigungsbewilligung
3. bei negativem Bescheid berufen und auf die EU-Studentenrichtlinie verweisen, wir helfen gern

Grüsse,
Peter
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  #3  
Alt 03-15-2010, 10:34
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Mar 2010
Beitraege: 3
achesa28 is on a distinguished road
Standard

Danke schön für die Antwort und das heisst ich sollte als geringfügig beantragen?
lg Barbora
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  #4  
Alt 03-15-2010, 12:10
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.081
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Die Chancen auf Bewilligung sind bei geringfügiger Tätigkeit ungleich größer..

Grüsse,
Peter
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  #5  
Alt 03-15-2010, 14:21
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Mar 2010
Beitraege: 3
achesa28 is on a distinguished road
Standard

und noch eine letzte Frage vielleicht ist es nicht wichtig aber muss man eigntlich eine östrreichische Sozialversicherung haben damit man die Arbeitsbewilligung kriegen kann??und ist es besser hier in Wien Hauptwohnsitz zu haben oder ist es egal? weil ich noch als Hauptwohnsitz meine Adresse in der Slowakei habe
vielen dank
lg Barbora
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  #6  
Alt 03-16-2010, 15:44
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.081
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Die Sozialversicherung kann aus der Beschäftigung folgen (bei Geringfügigkeit: wohl über die freiwilige Versicherung), irgendene leistungspflichtige Versicherung muss bestehen (aber wohl auch derzeit?)
Das AMS ist zuständig, wo der Arbeitgeber angesidelt ist.

Grüsse,
Peter
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  #7  
Alt 03-16-2010, 19:04
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2009
Beitraege: 10
boogdel is on a distinguished road
Standard arbeitsbewilligung

nach einem jahr ununterbrochener gerinfügigkeit die Studenten aus den neuen EU Länder kriegen die Arbeitsbewilligung unbferistet und unbeschräkt Österreich weit. Scwierig ist bis die Gerinfügigkeit von AMS genehmigt wird. Also viel Spass und nicht den Weg nehmen der hat zu viele Kurven.

lg boogdel
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  #8  
Alt 03-18-2010, 19:01
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.081
helpingshands is on a distinguished road
Standard

..und deshalb erteien die AMS an neue EU-Bürger oft 11-monatige Bewilligungen. Beratung zum Workaround: bei Helping Hands im Büro (ausschließlich)

Grüsse,
Peter
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  #9  
Alt 03-18-2010, 22:11
Junior Member
Auslaender
 
Registriert seit: Nov 2009
Beitraege: 10
boogdel is on a distinguished road
Standard es kann nicht sein

es kann nicht sein...soweit ich weiss jede zulassung für eine geringfügige beschäftigung ist immer für ein jahr erteilt und innerhalb diesem zeitraum kann sie unterbrochen werden wenn sie nicht unterbrochen wird dann nach einem jahr lauft sie aus...der arbeitgeber kann das problemlos verlängern aber auch nach einem monat sie (die geringfügigkeit) unterbrechen. stimmt das oder nicht? die geringfügigkeit wenn sie erteilt ist für ein jahr

lg boogdel
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  #10  
Alt 03-19-2010, 17:01
Moderator
Auslaender
 
Registriert seit: Sep 2004
Beitraege: 7.081
helpingshands is on a distinguished road
Standard

Bitte die Frage verständlich formulieren...

Grundsätzlich kann jede Beschäftigungsbewilligung für einen kürzeren Zeitraum erteilt werden, sie gilt maximal für ein Jahr. Und problemlos ist die Verlängerung auch nicht: diese kann erteilt werden oder auch nicht - Aufenthalt mit AB schafft (auch nach der Judikatur) keine "dauerhafte Integration"

Grüsse,
Peter
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