
03-16-2010, 15:44
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Moderator
Auslaender
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Die Sozialversicherung kann aus der Beschäftigung folgen (bei Geringfügigkeit: wohl über die freiwilige Versicherung), irgendene leistungspflichtige Versicherung muss bestehen (aber wohl auch derzeit?)
Das AMS ist zuständig, wo der Arbeitgeber angesidelt ist.
Grüsse,
Peter
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