
06-11-2010, 20:23
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Moderator
Auslaender
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Na ja, 5-jähriger Aufenthalt und Einkommen aus erlaubter Erwerbstätigkeit sind eigentlich gefordert (bei neuen EU-Bürgern ist das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, sofern keine Beschäftigungsbewilligungen vorgelegen sind), um eine Freizügigkeitsbescheinigung zu erlangen. Damit besteht freier Arbeitsmarktzugang und die Übergangsregeln sind nicht mehr anzuwenden.
Dass das bei Studierenden mancherorts nicht so lückelos geprüft wird, heißt nicht, dass die Behörden alle Augen zudrücken.
Grüsse,
Peter
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