
01-10-2011, 17:10
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Moderator
Auslaender
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Sorry, wenn der Studienerfolgsnachweis erbracht wurde, wird verlängert und wenn sich das Studium dann ändert um im Folgejahr wieder der Studienerfolgsnachweis erbracht wird, darf es aufenthaltsrechtlich kein Problem geben. Wie "störrisch" die GKK ist, steht auf einem anderen Blatt, aber im Notfall gibt es auch private Versicherungen
Grüsse,
Peter
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