
01-31-2011, 14:42
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Moderator
Auslaender
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Registriert seit: Sep 2004
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Selbständig arbeiten: ja, sofern wirklich selbständige Tätigkeit vorliegt
unselbständig arbeiten: Mit Beschäftigungsbewilligung, die der Arbeitgeber beantragen muss
Es gibt ein paar Tätigkeiten, die vom geltungsbereich des AulsBG ausgenommen sind, etwa in Lehre und Forschung an der Universität
Grüsse,
Peter
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