
06-10-2013, 11:45
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Moderator
Auslaender
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Zum Erfolgsnachweis: Die Bestätigung des Betreuers reicht im Normalfall.
Zum Aufenthalt: oh weh - Sie sind mehr als 6 Monate weg, damit ist das eigentlich ein Erstantragsverfahren, und mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen im Halbjahr hätten Sie längst einen deutschen Aufenthaltstitel benötigt.
Bleibt die Darstellung, dass Sie nie länger weg earen als 90 tage im Halbjahr und 180 im Jahr, deshalb Verlängerung hier usw. Sammels Sie irgendwelche Rechnungen (Strom, Miete, Kaffeehaus, allesmwas Sie in die Hand bekommen, der Nachweis der weiteren Hauptwohnsitznahme in Österreich wird verfahrenstrechnisch lebenswichtig)
Grüsse
Peter
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