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Honorarnote als Angestellter mit RWR

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    Auslaender
    • 4

    Honorarnote als Angestellter mit RWR

    Hallo;

    Ich habe die "RWR für Studienabsolventen" und arbeite vollzeit als Grafik Designer. Ich bekomme ab und zu kleine Projekt-Anfragen und habe gelesen dass man für kleine Nebentätigkeiten Honorarnote erstellen kann. Wissen Sie ob dazu ein Verbot/Regelung/Einschränkung wegen RWR-Visa gibt? Gibt es eine Grenze an Betrag?
    Kann ich ohne Dienstvertrag eine Honorarnote schreiben?
    Wäre dankbar für jede Information.
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  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Selbständige Erwerbstätigkeit unterliegt nicht dem AuslBG, eventuell brauchen Sie einen Gewerbeschein. Das "ewige Diskussionsthema" ist die Abgrenzung Selbständigkeit - Tätigkeit als freier Dienstnehmer. Die muss anhand des Einzelfalls geprüft werden.

    Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber, Verwendung von Betriebsmitteln des Auftraggebers, organisatorische Einbindung etc. sprechen für die Einstufung als (bewilligungspflichtiger) freier DN. Stellen Sie sich als erstes die Frage "werde ich für die Zeit oder das Ergebnis bezahlt"?

    Grüsse
    Peter

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    • Küchenjurist
      Moderator
      Auslaender
      • 3579

      #3
      Die RWR (die kein Visum ist) schließt jegliche andere Erwerbstätigkeit als diejenige, für die sie ausgestellt wurde, aus (§ 8 Abs.1 Z.1 NAG).

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Bei einer dem AuslBG unterliegenden Tätigkeit bin ich bei Dir, also etwa einer zweiten Anstellung, solange das AMS keine Bewilligung erteilt (was die rein statistisch nicht tun, nach § 4 Abs. 1 Z.1 AuslBG sehe ich kein Verbot, aber das führt hier zu weit)

        Hinsichtlich der Selbständigkeit hat das VWGH in den notorischen AuslBG-begründeten Verwaltungsstrafverfahren recht oft die "Beschäftigung" der Bardamen verworfen.. damit fehlt mir einmal der ahndbare Tatbestand. Und ob jemand dem AuslBG überhaupt unterliegt ist zwar selten, aber doch judiziert worden (ist schon lange her, aber 2009/21/0316 hätte ich auch nach der damailgen Rechtslage nicht so erwartet)

        Ob die Niederlassungsbewilligung, die nur Selbständigkeit erlaubt, im Umkehrschluss die weitere, nicht dem AuslBG unterliegende Tätigkeit (auch) unterbindet.. s'gibt keine Judikatur, aber die Verfahren werden weiter unten "korrigiert", ich kenne Inhaber einer NB mit Arbeitsmarktzugang.

        Bleibt natürlich die Sierheitslösung mit der legal entity im Herkunftsland, die die Rechnungen schreibt. Die anzunahmende Tätigkeit als Grafiker kann ich von überall auf diesem globus erbringen.

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        • user
          Junior Member
          Auslaender
          • 4

          #5
          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber, Verwendung von Betriebsmitteln des Auftraggebers, organisatorische Einbindung etc. sprechen für die Einstufung als (bewilligungspflichtiger) freier DN. Stellen Sie sich als erstes die Frage "werde ich für die Zeit oder das Ergebnis bezahlt"?
          Hallo Peter,

          Es wird immer für das Ergebnis bezahlt. Den Preis wird ganz am Anfang entschieden bzw. behandelt. So der Kunde weiß im Voraus, was das verlangte Design kostet. Es sage den Kunden ein ungefähres Datum für das Ergebnis. Dann arbeite zu Hause / im Cafe mit meinem eigenen Computer und Software. Ab und zu bitten sie kleine Änderungen an Ergebnis, für die ich nichts in Rechnung stelle. Also, organisatorisch entscheide ich selber wann, wo, wie lang, womit die Arbeit geleistet wird. Was für einen Unterschied würde das machen?
          Last edited by user; , .

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Das ist jedenfalls lupenreine Selbständigkeit; zum "Restrisiko", dass irgendeine Behörde (mir fällt aktuell keine ein) den § 8 Abs. 1 Z.1 NAG so liest, wie küchenjurist befürchtet (Sie wissen - drei Juristen, vier Meinungen, und exakt passende Judikatur gibt es nicht) , fiel mir wie oben geschrieben die "Auslandsrechnung" ein

            Grüsse
            Peter

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