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Familienangehörige von Schlüsselkräfte

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  • funke
    Member
    Auslaender
    • 57

    Familienangehörige von Schlüsselkräfte

    Leute hilfe! Wo kann ich nachlesen, welche Voraussetzungen ein Familienangehöriger von Schlüsselkraft erfüllen muss, um in Ö aufhalten zu dürfen? Ob er auch einen Sprachkurs vom Staat bezahlt bekommt, arbeiten darf usw.
    Hab schon überall gesucht, nur bin nicht aus den Gesetztexten schlauer geworden
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    nag §§11ff bzw. 41 & 46
    Vorsicht: Mit 1.7. tritt die Novelle in Kraft (die steht derzeit nur im BGBl. 38/2011)

    alles gibt's unter [url]http://ris.bka.gv.at[/url]
    (Gesetzestext konsolidiert mit der Such nach der Abkürzung NAG im geltenden Bundesrecht, das BGBl. an gleichnamiger Stelle

    Grüsse,
    Peter

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    • funke
      Member
      Auslaender
      • 57

      #3
      Danke!!!! auf der Seite war ich zwar schon, aber wurde nicht fündig. Jetzt funk't mit der Suche!
      Und die Novelle gibt es dann ab 1.07. in Endversion? Ist sie vorteilhaft für die Angehörige?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Signifikante Änderung wird der direkte Zugang zum Arbeitsmarkt für Familienangehörige sein (ohne die bisherige einjährige Wartezeit, dafür wird A1 vor Zuzug verlangt

        (weitere) Angehörige sind wieder eine andere Kategorie - um wen geht es denn?

        Grüsse
        Peter

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        • funke
          Member
          Auslaender
          • 57

          #5
          Servus Peter,
          Es geht um meinen Ehemann. Er kann noch schlecht Deutsch, lernt aber fleißig. Ist wohl klar dass er gleich keinen Job bekommt, ohne Sprachkenntnisse,aber schön, dass es möglich ist. Weiters wollte ich noch herausfinden, ob ihm von AMS od Ähn. ein Sprachkurs bezahlt wird.
          Er will seinen Job in Moskau aufgeben und nach Wien ziehen. Zumindest für ein Jahr. Soviel ich vom NAG verstehe, soll er lieber keine Staatshilfe beanspruchen?

          lg funke

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Er wird schlichtweg kein Aufentaltsrecht bekommen, wenn Sie den Unterhalt nicht abdecken können.
            A1 vor Zuzug wird er wohl nachweisen müssen

            Grüsse
            Peter

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            • funke
              Member
              Auslaender
              • 57

              #7
              na das ist kein Problem: sie verlangen doch ca 1100€ für ein Paar, oder? da bin ich drüber hinaus. A1 wird er schon erreichen. Kriegt er überhaupt irgendeinen Sprachkurs bezahlt? B1 beispielsweise oder eben C?

              lg funke

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                1190 netto

                Kostenzuschuss bis 50% gem §15 NAG

                grüsse
                peter

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                • funke
                  Member
                  Auslaender
                  • 57

                  #9
                  meinen Sie, sollen wir diesen Kostenzuschuss in Anspruch nehmen? Nicht so, dass wir irgendeinen Verdacht bei den Behörden wecken, als ob wir nicht flüssig wären. (1700€ Netto)

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                  • Küchenjurist
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 3579

                    #10
                    Für A1 vor Zuzug gibt es keinen Zuschuß, die in § 15 NAG vorgesehenen Zuschüsse greifen erst nach erfolgtem Zuzug, wo die "Flüssigkeit" ja bereits geprüft ist.

                    Comment

                    • funke
                      Member
                      Auslaender
                      • 57

                      #11
                      nein, A1 habe ich nicht gemeint. Eher A2 und höher.

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                      • helpingshands
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 15876

                        #12
                        und dort hat der Kostenzuschuss zum Deutschkurs nichts mit dem Unterhaltsnachweis zu tun - s. Erklärung von küchenjurist

                        Grüsse
                        Peter

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