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Grundwehrdienst - Freistellung

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  • pro90
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Grundwehrdienst - Freistellung

    Liebes Forum,

    leider kenne ich kein anderes Forum mit Juristen zu meiner Fragestellung, hoffe es kann mir hier zu jemand helfen.

    Der Sachverhalt ist so das ich bereits eine Staatsbürgerschaft Zusage erhalten habe. Jetzt hätte ich theoretisch 2 Jahre Zeit die Abmeldung meiner aktuellen einzuleiten und vorzulegen.
    Nach Vorlage beim MA35 dürfte ich wohl nach 2 bis 3 Monaten mit der Staatsbürgerschaft (Reisepass etc.) rechnen. (lt. Erfahrungssätzen aus meinem Umfeld).
    Exkurs zu mir: Ich bin 30J. alt und werde ein sehr teures postgraduate Studium im Herbst beginnen. Platz bereits zugesichert, Kostenpunkt >EUR 50Tsd. ; Weiter bin ich verheiratet arbeite Vollzeit in einer Leitungsposition; Verbindlichkeiten bei der Bank bestehen aktuell (2 Darlehen).

    Zu meiner Frage: Wäre in meinem Fall die Freistellung vom Grundwehrdienst auf Grund von besonderer wirtschaftlichen Härte möglich?
    Ich würde das Studium nicht beenden können falls ich einrücken müsste und habe aber sehr viel dafür bezahlt. Weiter könnte ich meine Darlehen nicht mehr bedienen und würde evtl. meine jetzige berufliche Position verlieren (Leitung).

    *Antrag auf Aufschub gäbe es, aber es steht nur bis zum 28. Lebensjahr, die Option würde wohl hinfällig sein?

    Freue mich auf Ihre Rückmeldung.

    Freundliche Grüße.



  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Für den Verdienstentgang gibt es Geld, ob das Studium noch einen Aufschub durchbringen lässt? Wird auch von der Studiendauer abhängen. Ich habe schwere Zweifel und kenne zuviele Beispiele, wo Befreiungen nicht gewährt wurden, obwohl die - aus meiner Sicht - auf der Hand gelegen wären.

    Grüsse
    Peter

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    • pro90
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
      Hätten Sie ggf. einen Richtwert in welcher Höhe der Verdienstentgang vergütet wird?
      Kennen Sie Fälle bei denen Studientechnisch Aufschub gewährt wurde obwohl die Altershöchstgrenze von 28 überschritten wurde?

      Freundliche Grüße

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Jes älter desto zäher - Studium allein reicht ab gefühlten 28,something nicht.
        Beihilfen gibt es für Wohnkosten inkl. Kredite, Unterhalt an Partner und/oder Kinder lt. Heresgebührengesetz - und da endet meine Expertise

        Grüsse
        Peter

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