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Gebrauchtwagen Kauf und Zulassung ohne 57a Bericht

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  • faisal
    Junior Member
    Auslaender
    • 9

    Gebrauchtwagen Kauf und Zulassung ohne 57a Bericht

    Hallo,

    Ich habe mit Autohandler ein Vertrag für Gebrauchtwagenkauf abgeschlossen. Der Handler hat mich folgende Unterlagen geben

    1. Zulassungsbescheinigung
    2. Datenauszug
    3. Kaufvertrag

    Das Pickerl ist bis 04.2021 gültig. De Handler hatte aber mich nicht die Positiv Bericht von 57a Prüfung geben. Kann ich eine Autoversicherung und Zulassung mit mit oben genannten Unterlagen abgeschlossen? Der Handler sagt das Pickerl Info ist auch online verfügbar und Versicherungsfirma kann es selbst abrufen und daher braucher ich nicht diese Bericht. Ist das in Ordnung?

  • usentag
    Member
    Auslaender
    • 30

    #2
    Ja das stimmt, Pickerl Bericht ist nicht mehr notwendig fürs Anmeldung, da es online abläuft

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Es gibt die Datenbank, aber was die Versicherungsstellen abfragen dürfen..? Alles steht nicht drinnen. Zulassungsstelle fragen, wobei rasend seriös ist der Händler nicht

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      • insider
        Senior Member
        Auslaender
        • 362

        #4
        Wenn das Gutachten bereits in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist kann es von der Zulassungsstelle abgefragt werden, falls nicht ist das Gutachten in Papierform vorzulegen, ob bei dem von ihnen gekauften Fahrzeug das Gutachten bereits gespeichert ist kann von hier aus nicht beurteilt werden.

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        • faisal
          Junior Member
          Auslaender
          • 9

          #5
          Vielen Dank an alle für Ihre Antwort. Sie haben recht dass wenn die Bericht Online gespeichert ist, es ist nicht erforderlich.

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