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Antrag Staatsbürgerschaft schriftliche Erklärung

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  • Kesira
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    Antrag Staatsbürgerschaft schriftliche Erklärung

    Hallo,

    ich habe den Antrag auf Verleihung der österr. Staatsbürgerschaft gestellt und kürzlich ein Schreiben über fehlende "Dokumente" erhalten. Von mir wird verlangt eine schriftliche Erklärung meiner Tätigkeit über den Zeitraum 2003-2009 nachzureichen. Innerhalb dieses Zeitraums habe ich jedoch nicht immer studiert (keine Prüfungen abgelegt) und nicht gearbeitet. Ich habe aber auf meine Nichte und Neffen aufgepasst und meinen Eltern im Haushalt geholfen. Könnten Sie mir einen Tipp geben wie ich am besten diese Schriftliche Erklärung so verfasse, dass die MA 35 zufrieden ist und nicht mehr meinen tatsächlichen Aufenthalt in Österreich in Frage stellt?!
    Vielen Dank,
    Kesira
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die Behörde ist mit Meldezetteln nicht ganz glücklich - vergessen sich an- oder abzumelden ist relativ einfach und wird selten geahndet. Damit erfolgt ein Blick auf die Sozialversicherungsdaten, und der typische Beamte will sich einen Aufenthalt ohne Krankenversicherung nicht vorstellen, da werden dann Nachweise verlangt: Arztbesuch, Prüfungsantritte, nachweisliche Termine, Stromrechnungen, usw.
    Wenn Sie jetzt in einem Semester "wenig" studieren, gut (Sie haben für eine AB-Studierender ja die 8 Stunden/16 Punkte nachgewiesen?). Wenn Sie etwas anderes getan haben, was belegbar ist - auch gut.
    Wenn es für ein oder zwei Monate nichts gibt, wird auch nichts passieren: Die Behörde will wissen, ob Sie ev. mehr als 6 Monate weg waren, das würde einen Strafregisterauszug aus dem Land erfordern, in dem Sie sich mehr als 6 Monate aufgehalten haben

    Grüsse
    Peter

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    • Kesira
      Junior Member
      Auslaender
      • 5

      #3
      Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
      Dieser Zeitraum liegt so lange zurück, dass ich keine Belege besitze und mir bei aller Anstrengung auch nicht einfällt woher ich solche rückwirkend beschaffen kann. Würde eine Bestätigung meiner Schwester, dass ich auf ihre Kinder aufgepasst habe etwas bringen?
      MfG,
      Kesira

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Welche Variante des Staatsbürgerschaftsantrags haben Sie gewählt, und warum ist die Behörde hellhörig geworden?

        Comment

        • Kesira
          Junior Member
          Auslaender
          • 5

          #5
          Ich denke es ist diese Variante:

          Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruches: Mindestens 15-jähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich bei Nachweis der nachhaltigen persönlichen und beruflichen Integration.

          Alle anderen Varianten treffen nicht auf mich zu. In meinem Lebenslauf habe ich angegeben,dass ich studiert habe. Ich dachte der Behörde würde die Inskriptionsbestätigung reichen. Da ich aber mehr im Haushalt geholfen habe als zu studieren (es war eher ein Hobby, habe selten Prüfungen abgelegt) kann ich nur wenige Zeugnisse vorlegen.

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Wenn Sie die Ergänzungsprüfung aus Deutsch für das Studium abgelegt haben, holen Sie sich das B2.2 Zertifikat vom ÖSD und sind damit in der 6-Jahres-Variante. Macht die Nachweisführung deutlich einfacher

            Grüsse
            Peter

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            • Kesira
              Junior Member
              Auslaender
              • 5

              #7
              Danke, dann habe ich die Vorraussetzungen für die 6 jährige Variante wohl missverstanden:

              Mindestens sechsjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich, sofern
              die Fremde/der Fremde nachhaltige persönliche Integration nachweist. Dies ist der Fall wenn entweder Deutschkenntnisse auf dem B2 Niveau vorhanden sind oder

              Deutschkenntnisse auf dem B1 Niveau und ein Nachweis der nachhaltigen persönlichen Integration gegeben sind.

              Ein Nachweis der persönlichen Integration kann beispielsweise durch folgende Tätigkeiten, welche dem Allgemeinwohl in besonderer Weise zu dienen haben, erfolgen:
              Mindestens dreijähriges freiwilliges ehrenamtliches Engagement bei einer gemeinnützigen Organisation (z.B. Blaulichtorganisation) oder

              mindestens dreijährige Berufsausübung im Bildungs-, Sozial oder Gesundheitsbereich (z.B. Altenpflegerin/Altenpfleger) oder

              mindestens dreijährige Ausübung einer Funktion in einem Interessensverband oder Interessensvertretung (z.B. Betriebsrätin/Betriebsrat, Elternsprecherin/Elternsprecher).

              Muss ich diesen Nachweis der persönlichen Integration garnicht erbringen bei B2.2 Sprachniveau?

              Ich lebe seit 30 Jahren in Österreich, habe hier die Schule besucht und einen Maturaabschluss, mittlerweile auch den Bachelor. Welchen Nachweis muss dann noch über meine Deutschkenntnisse erbringen?

              Danke für Ihre Hilfe...

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Sie haben eigetlich alles, bloß nicht die offizielle Bescheinigung. Für B2 gibt es nur die ÖSD-Zertifikate, aber mit Matura und Studienabschluss dort einmal vorbeischauen, die Leute sind recht vernünftig

                Grüsse
                Peter

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                • Kesira
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 5

                  #9
                  Danke für die Infos!
                  Ich wundere mich sehr über die MA35. Warum verlangen sie von mir solche Dinge wenn sie eigentlich wissen sollten,dass für mich auch die 6 jährige, viel einfachere Variante in Frage kommt...Naja, vielen Dank nochmal!

                  Viele Grüße,Kesira

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    ..weil die MA 35 ist, wie sie ist..
                    Sie beschränken sich auf den Zeitraum ab 2009, restlicher raum für Diskussionen könnten bei "ganz größen löchern" in der Aufenthaltsgeschichte bestehen bleiben, wenn die MA eine Abwesenheit aus Österreich annimmt - eben wegen des Strafregisterauszugs. Wenn Sie irgendwelche plausiblen Erklärungen haben, reichen die aber

                    Grüsse
                    Peter

                    Comment

                    • brille20
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 3

                      #11
                      Hallo
                      bei mir wurde auch ziemlich das gleiche verlangt für Zeitraum 2004-2008 und ich habe einige Dokumenten eingescannt und geschickt wie zum Beispiel Prüfungszeugnisse ,einige offizielle Anträge worauf Datum und meine Unterschrift steht, Überweisung (damals mussten wir noch Unterschreiben), Kassenbelege aus Bank oder MA35. Es wurde mir wieder gleiche Brief geschickt was soll ich noch schicken? Eine Bekannte erwähnte dass die Aufenthalsbewilunungskarte für diese Zeitraum müsste genügen, Ich habe aber nicht alle 4 Jahre in Kopien. Kann ich es von Polizei bekommen? Gibt es so ei Bescheid zum Beispiel worauf steht dass ich für dieses Zeitraum ein gültiges Aufenthaltstitel hatte. Könnten Sie mir schreiben, falls so eine Stelle in Wien gibt?
                      Vielen Dank im Voraus!

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                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        #12
                        Die Stelle, die in Wien Aufenthaltsbewilligungen erteilt, ist dieselbe, die auch für Staatsbürgerschaftsverfahren zuständig ist.

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #13
                          Aufenthaltstitel und Meldedaten sagen eben nicht mit Sicherheit aus, dass Sie in der Zeit wirklich hier waren. Sie müssen zwei Aspekte berücksichtigen:

                          a) darf die Abwesenheit in der Anwartszeit (6/10/15 Jahre je nach Verfahrenskategorie) nicht 20% überschreiten, und
                          b) will die Behörde bei wahrscheinlichen Abwesenhieten über 6 Monate einen Strafregisterauszug aus dem anderen Aufenthaltsstaat

                          Grüsse
                          Peter

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                          • Skyrider
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 7

                            #14
                            Erklärung über regelmäßige Aufwendungen für Staatsbürgerschaft

                            ich hätte eine Frage bezüglich Versicherungsdatenauszug.

                            nächste woche habe ich den Ersten Termin beim MA35 um meinen Antrag zustellen.
                            ich war 5 Monate im Jahr 2014 und 3 Monaten im Jahr 2016 nicht versichert. Da ich wegen der uni und der Zeitbeschränkungen von den Prüfungen geringfügig arbeiten musste.( Jobs: Rezeptionist in einem Hotel und verkäufer beim Merkur)
                            Deshalb muss man sich selbst versichern und das habe ich aus finanzielen Grunden vernachlässigt.
                            ich habe trotzdem geringfügig durch gerarbeitet, wohnbeihilfe und studienbeihilfe bekommen,vollzeit studiert obwohl ich nicht versichert war und in der Zeit habe ich prüfungen gemacht, die auch auf dem Erfolgzettel der uni stehen..
                            ich bin der Hauptmieter, niemand ist bei mir angemeldet und habe jeden monat meine Mietet bezahlt sowie die Rechnugen von Strom und Gas sind auch dabei. Die transaktionen von meinem Bankkonto bzw täglichen Enkäufe mit meiner Bankomatkarte sowie die Rechnungen von Wlan und Handy sind zum beweisen dabei.
                            sind die obigen Argumenten gut genung um den Berater zu überzeugen dass ich das Land nicht verlassen habe? Als annerkanter Flüchtlinge habe ich alle meine pässe dabei und war niemals länger als 3 Tage für einen Urlaub ausserhalb Österreich.
                            Besten Dank

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              Klingt alles plausibel, längere Diskussionen kann es aber dennoch geben - nicht entmutigen lassen.

                              Grüsse
                              Peter

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