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Berechnung Einkommen Staatsbürgerschaft

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  • Piaji
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Berechnung Einkommen Staatsbürgerschaft

    Ich habe eine Frage zur genauen Berechnung des gesicherten Lebensunterhaltes bei einem Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft.

    Ich bin mir insbesondere nicht sicher was die Wendung "im Durchschnitt von 36 Monaten" bedeutet.

    -Müssen die einzelnen monatlichen Nettoeinkünfte der besten 36 Monate zusammengerechnet und dann durch 36 dividiert werden und nur das Ergebnis muss über dem Richtsatz liegen (über dem durchschnittlichen Richtsatz??)

    -oder gilt nur das Einkommen, was auch pro Monat bereits über dem RS liegt?

    - kann das Einkommen für ein Jahr auch durchschnittlich berechnet werden oder muss jedes Monat einzeln hinzugerechnet werden? also kann ich sagen ich habe im Jahr 2015 im Durchschnitt 1.300 verdient, das liegt über dem RS, im Jahr 2014 im Durchschnitt 1.200, liegt ebenfalls über dem RS usw
    -oder müsste es so berechnet werden, dass ich schreibe ich hab in den besten 36 Monaten in den letzten 3 Jahren (Das sind 12 Monate im Jahr 2014, 11 Monate im Jahr 2015, 9 Monate im Jahr 2016 und 4 Monate im Jahr 2013) im Durchschnitt € XXX verdient und das liegt über dem durchschnittlichen RS?

    ich hoffe, das ist verständlich.
    Last edited by Piaji; , . Grund: Tippfehler
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Sie suchen in einem ersten Schritt die besten Monate - die letzten 6 vor Antragstellung müssen Sie berücksichtigen, die weiteren "besten 30" aus den 6 Jahren wählen Sie nach Einkommenshöhe.. Damit kommen Sie auf eine Summe "Ist-Einkommen x". Mit den Richtsätzen der letzten 3 Jahre kommen Sie auf eine Summe "Soll-Einkommen y". Jetzt mussx>y sein. Ob Sie die beiden Werte jeweils durch 36 dividieren oder nicht ist mathematisch irrelevant

    Grüsse
    Peter

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    • Piaji
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Danke für die rasche Antwort!

      Eine kleine Zusatzfrage: Wenn in der Zwischenzeit geheiratet wurde, müssen dann ab dem Zusammenziehen die RS für Ehegatten herangezogen werden und dafür auch das Einkommen des Ehegatten hinzugerechnet werden?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Richtig - mit Eheschließung wechselt der Richtsatz und auch die Einkommensquellen. Die bloße Lebensgemeinsschaft ("zusammenziehen") mag bei guter Dokumentation die Wohnkosten aufteilen und damit reduzieren lassen, würde aber ohne "staatlicher Urkunde" noch nichts ändern

        Grüsse
        Peter

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        • Piaji
          Junior Member
          Auslaender
          • 4

          #5
          Vielen Dank!

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          • annafischer
            Junior Member
            Auslaender
            • 18

            #6
            Kurze Frage: wenn ich eine Eigentumswohnung habe und zahle monatlich 200e Betriebskosten an die Hausverwaltung - zahlt das als Miete für die StBG Einkommen-Berechnung? oder muss man auch Strom dazu rechnen? Danke!

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Die festen Betriebskosten (also flächenabhängig und nicht "beeinflussbar") zählen auch bei der Miete dazu. Die verbrauchsabhängigen Kosten für Strom/Gas/Wärme nicht

              Grüsse
              Peter

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