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Gesicherten Lebensunterhalt für Ehepaar beim Verlängerungsantrag

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  • widder
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Gesicherten Lebensunterhalt für Ehepaar beim Verlängerungsantrag

    Hallo,

    ich habe schon durch diverse beiträge gelesen, aber bis jetzt noch keine zufriedenstellenden antworten auf meine fragen gefunden.
    Meine Fragen sind:

    1- Meine Frage ist,der Ehegatte in seinem Bankkonto für sein Lebensunterhalt Geld zeigen kann?

    2- Wenn ja, wie viel muss der Ehegatte im Konto haben?

    Ich freue mich auf Ihr Antwort.

    Mit freundlichen Grüssen
    Last edited by widder; , . Grund: Können Sie Bitte meine Frage Löschen? Ich konnte es nicht.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Aus dem eigenen Einkommen wird der Familienunterhalt nicht nachgeweisen werden können; die Sozialhilfe ist auch ein klares Indiz, dass das Geld nicht reicht bzw. die Unterstützung durch den Vater nicht kommt.. Mindestsicherungsbezug sofort beenden, sonst brauchen wir gar nicht weiterplanen. Und ich würde mit einer Rückforderung des Sozialamts rechnen - wenn es einen Unterhaltsanspruch gibt, besteht keine Notlage. Und bitte sang und klanglos bezahlen, sonst wird womöglich noch ein Strafverfahren draus

    Für welchen Zeitraum wurde der Unterhaltsvertrag abgeschlossen?

    Erfahrugsgemäß sind die Behörden bei einem hohen Fehlbetrag sperrig; Da ein Aufenthaltstitel mit Arbeitsmarktzugang vorliegt: Umgehend eine Beschäftigung aufnehmen, damit retten Sie das Verfahren am wirksamsten.

    Grüsse
    Peter

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    • Küchenjurist
      Moderator
      Auslaender
      • 3579

      #3
      Die Frage nach der Antwort zu ändern ist nicht witzig.

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      • widder
        Junior Member
        Auslaender
        • 3

        #4
        Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
        Die Frage nach der Antwort zu ändern ist nicht witzig.
        Können Sie Bitte meine Frage Löschen? Ich konnte es nicht.

        Comment

        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Vor allem verstehe ich den Grund nicht: Keine Behörde weiß, wer hinter dem Nickname steht, ob die Fragestellung sie persönlich betrifft oder einen Freund/Bekannten. Sollte die Niederlassungsbehörde bei aus ihrer Sicht allzu hohen Guthabensständen umfassend ermitteln, kommen die auf den BMS-Bezug drauf.

          Job suchen, damit Unterhalt nachwiesen, und kein Mensch wird in die Details gehen. Und das ist
          1. die Auflösung der von Ihnen beschriebenen Situation, und
          2. von allgemeinem Interesse

          Grüsse
          Peter

          P.S. Die erste Frage ist unverständlich

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