Liebe Berater,
ich habe zu diesem Thema leider keinen passenden Thread gefunden, erinnere mich aber in einem Post den Satz "Akumulierung Aufenthaltszeiten" gelesen zu haben. HIer meine Frage:
Mein Freund (Drittstaatsangehöriger, sichtvermerksfreie Einreise zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen möglich) wird für Österreich ein Visum D zum Zwecke des Besuchens eines Deutschkurses beantragen, mit dem er sich bis zu 180 Tagen in Ö aufhalten möchte.
Wäre es möglich, an diesen Aufenthalt einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen anzuhängen? Laut meinen Infos zählt der Zeitraum vom 91. bis zum 180. Tag (Visum D) nicht zum Aufenhalt für touristische Zwecke und man würde hier die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen Regel einhalten.
Ich weiß auch, dass, wenn vor Anreise schon klar war, dass sich mein Freund länger als 180 Tage in Ö aufhalten möchte, er einen Aufenhtaltstitel beantragen muss. Vom Innenministerium habe ich die Info erhalten, er kann die 90 Tage danach anhängen, wenn sich das zufällig ergibt und er das bei Antrag des Visum Ds noch nicht wissen konnte. Ebenfalls wurde mir gesagt er müsse nach den 180 Tagen nicht ausreisen und wieder einreisen, da bei entgültiger Ausreise klar ist, wann die 90 Tage zu laufen begonnen haben (mit Ablauf des Visum D)
Bitte um Verifizierung dieser Info.
Mfg
Der Fuchs
ich habe zu diesem Thema leider keinen passenden Thread gefunden, erinnere mich aber in einem Post den Satz "Akumulierung Aufenthaltszeiten" gelesen zu haben. HIer meine Frage:
Mein Freund (Drittstaatsangehöriger, sichtvermerksfreie Einreise zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen möglich) wird für Österreich ein Visum D zum Zwecke des Besuchens eines Deutschkurses beantragen, mit dem er sich bis zu 180 Tagen in Ö aufhalten möchte.
Wäre es möglich, an diesen Aufenthalt einen touristischen Aufenthalt von 90 Tagen anzuhängen? Laut meinen Infos zählt der Zeitraum vom 91. bis zum 180. Tag (Visum D) nicht zum Aufenhalt für touristische Zwecke und man würde hier die 90 Tage innerhalb von 180 Tagen Regel einhalten.
Ich weiß auch, dass, wenn vor Anreise schon klar war, dass sich mein Freund länger als 180 Tage in Ö aufhalten möchte, er einen Aufenhtaltstitel beantragen muss. Vom Innenministerium habe ich die Info erhalten, er kann die 90 Tage danach anhängen, wenn sich das zufällig ergibt und er das bei Antrag des Visum Ds noch nicht wissen konnte. Ebenfalls wurde mir gesagt er müsse nach den 180 Tagen nicht ausreisen und wieder einreisen, da bei entgültiger Ausreise klar ist, wann die 90 Tage zu laufen begonnen haben (mit Ablauf des Visum D)
Bitte um Verifizierung dieser Info.
Mfg
Der Fuchs
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