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Wehrpflicht nach Einbürgerung

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  • Caranthir
    Junior Member
    Auslaender
    • 26

    Wehrpflicht nach Einbürgerung

    Hallo,

    Ich wurde vor einer Woche eingebürgert, bin männlich und 26 J alt. Ich hätte ein paar Fragen über Wehrpflicht.

    1) Soweit ich verstanden habe, muss ich zuerst zur Stellung gehen, wo festgestellt wird ob ich überhaupt tauglich bin. Wenn ich tauglich bin, sagt das aber noch nichts über den Einberufungstermin aus. Nach der Stellung, wenn ich tauglich bin, kann man noch die Einberufung mehrere Jahre auch verschieben, wenn Gründe vorliegen. Stimmt es?

    2) Wann kann ich mit einer Ladung für Stellung rechnen? Gibt es Erfahrene unter euch? Wann habt ihr eure Ladung nach der Einbürgerung bekommen?

    3) Ich bin gerade Masterstudent seit 2015. Als Student kann ich die Einberufung bis zu meinem 28. Geburtstag verschieben. Stimmt es?

    4) Eigentlich hoffe ich auf Untauglichkeit. Ich sehe ziemlich schlecht. Mein ein Auge sieht nur 30 % und das andere 40 % . Gibt es Richtlinien zur Untauglichkeit, wo man im Internet nachschauen kann?

    5) Kann eine Untauglichkeit negative Effekte auf mein weiteres Leben haben?

    Danke,
    LG
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    1) korrekt
    3) ja, aber nur für Ausbildungen, die entweder direkt in Anschluß an die Schulausbildung oder zu einer Zeit, als die Einberufung noch nicht absehbar war, begonnen wurden
    5) in rechtlicher Hinsicht nicht, außer daß Sie bei bloß vorübergehender Untauglichkeit unter Umständen bis zum 35. Lebensjahr noch mehrmals zur Stellung müssen

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    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Ich würde mit einigen wenigen Monaten rechnen; Aufschub bis zum Studienabschluss ist wohl drinnen, ab 28 wird die Ergänzungsabteilung seehr lästig.

      Ob ich nach Feststellung der Untauglichkeit mich bei der Polizei bewerben könnte.. es soll da zu "blitzartigen Genesungen" gekommen sein..

      Grüsse
      Peter

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      • felix6
        Junior Member
        Auslaender
        • 7

        #4
        Ich habe vor wenigen Jahren die Ladung zur Stellung ca. 4-5 Tage nach der Verleihung der Staatsbürgerschaft erhalten.

        Comment

        • Caranthir
          Junior Member
          Auslaender
          • 26

          #5
          Ich habe gestern meine Einladung zur Stellung bekommen. Also nach 25 Tagen nach meiner Einbürgerung. Man wundert sich, wie schnell die Behörden arbeiten können, wenn sie wollen. Ich habe immerhin 2 Jahre auf meine Staatsbürgerschaft warten müssen.

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            ..heißt nur, dassdas BMLVS besser organisiert ist als die MA 35 (was mich nicht wundert)

            Grüsse
            peter

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            • milanstojanovic
              Member
              Auslaender
              • 38

              #7
              Zum Thema möchte ich fragen, was würde passieren wenn Allgemeine Wehrpflicht schon in vorherigen Heimat abgeleistet wurde? (Nach der Rechtslage in Serbien, allgemeine Wehrpflicht gilt als abgeleistete nur mit der Eintragung den Wehrpflichtiger in Evidenz. Ich erwarte derzeit Ausschreibung aus dem serbischen Staatsbürgerschaft in wenigen Tagen und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Soll ich auch Einladung zur Stellung bekommen?Ich bin 27 Jahre alt.

              Danke!

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Ja, Stellung wird stattfinden, aber in der Verwaltungspraxis wird der Wehrdienst in Serbien anerkannt und Sie nicht nochmals einberufen werden (so Sie nicht eine besonders kurze "Auslandsserben-Variante" bekommen haben - gibt es in manchen Staaten, dann würde nur die Zeit angerechnet)

                Grüsse
                Peter

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                • andriy
                  Member
                  Auslaender
                  • 31

                  #9
                  Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                  Ja, Stellung wird stattfinden, aber in der Verwaltungspraxis wird der Wehrdienst in Serbien anerkannt und Sie nicht nochmals einberufen werden (so Sie nicht eine besonders kurze "Auslandsserben-Variante" bekommen haben - gibt es in manchen Staaten, dann würde nur die Zeit angerechnet)

                  Grüsse
                  Peter
                  Gibt es vielleicht auch Erfahrungen ob der Wehrdienst in der Ukraine auch anerkannt wird? Ich habe dort die Schulung an meiner Hochschule gemacht und nach 1 Monat in Truppenstation den Rang des Unteroffiziers bekommen (wie es in meiner Heimat üblich ist), ich denke aber nicht dass die Behörde es gleichwertig betrachtet.

                  Die Frage auch ist ob ich einen Nachweis des dort geleisteten Militärdienstes bei derzeitigen Lage aus der Ukraine holen kann. Aus diesem Grund müsste ich lieber noch zirca 3 Jahre mit der Beantragung der SB abwarten, obwohl ich und meine Familie schon 6 Jahre da sind. Mit 2 Kindern kann ich nix anders machen, sonst würde ich die SB ganz gerne beantragen

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                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Welche Gesamtdauer ist wie belegbar? Daran wird die Entscheidung hängen..

                    Grüsse
                    Peter

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                    • salvataggio18
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 1

                      #11
                      Hallo!

                      Ich wurde vor kurzem eingebürgert, bin 29 Jahre alt und wurde noch nicht zur Stellung eingeladen.

                      Zwischenzeitlich hat sich aber meine Lebenssituation so geändert, dass ich in naher Zukunft ins Ausland übersiedle aber weiterhin als Grenzgänger in Österreich beschäftigt bleibe.

                      Meine Frage daher:
                      Kann ich einberufen werden, wenn ich in Österreich keinen Hauptwohnsitz mehr habe, jedoch weiterhin als Grenzgänger in Österreich arbeite?

                      Danke im Voraus für die Hilfe!!!
                      LG

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                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        #12
                        Auch die Arbeitsstelle ist eine Abgabestelle iSd. ZustG.

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                        • Behi
                          Junior Member
                          Auslaender
                          • 8

                          #13
                          Anerkennung iranische Wehrpflicht

                          Ich bin Iraner und habe vor kurzem die österreichische Staatsbürgerschaft durch das Land Niederösterreich erhalten. Nun wurde ich zur Stellung einberufen (ich bin 34,5 Jahre alt). Ich habe im Iran einen 2-jährigen Militärdienst geleistet und habe meine übersetzten Unterlagen hierzu zum Militärkommando St. Pölten gebracht. Mir wurde nun mitgeteilt, dass ich trotzdem zur Stellung erscheinen muss und meine Unterlagen danach weiter bearbeitet werden.
                          Meine Fragen sind nun:
                          - Ist dieser Prozess normal/gesetzlich?
                          - Warum muss ich zur Stellung, wenn ohnehin schon klar ist, dass ich bereits einen Militärdienst geleistet habe?
                          - Beim Empfang hat mir eine Dame gesagt, dass die iranischen Wehrpflichtdokumente nicht anerkannt werden, ist das möglich?


                          MfG
                          Behi

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                          • helpingshands
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 15876

                            #14
                            Ja, es gibt keine klare Regelung zur Anerkennung des Wehrdienstes außerhalb der Vertragsstaaten eines Europarats-Abkommens. In der Praxis gibt es interne Regelungen, die den doppelten Wehrdienst dennoch vermeiden lassen, dass Sie zur Stellung erscheinen müssen - ist lästig, soll so sein, Sie legen dann nochmals vor, was Sie aus dem iran belegen könen, eine Einberufung wird sich kaum noch ausgehen.

                            Grüsse
                            Peter

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                            • alex511
                              Junior Member
                              Auslaender
                              • 6

                              #15
                              Altersbegrenzung

                              Ich habe verschiedene Informationen in Bezug auf das Alter und Wehrpflichtdienst.

                              Das eine besagt "bis zum vollendeten 35. Lebensjahr".
                              Das andere "bis zum 55. Lebensjahr".

                              Heisst es im ersten Fall: wird man beispielsweise mit 35.5 eingebürgert, müsste die Wehrpflichtdienst dann noch abgeleistet werden? Gibt es übrigens bestimmte Einberufungszeiten z.B. zweimal im Jahr oder so?
                              Und noch eine kleine Frage dazu: ab welchem Zeitpunkt zählt die Einbürgerung, ab dem wenn man den Pass bekommt oder ab einem anderen? In meinem Fall müsste ich noch nach dem Zusicherungsbescheid die ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen und es gibt dann noch einige Monate Zeit ohne Pass quasi, wenn ich richtig informiert bin.

                              Der zweite Fall mit 55. klingt merkwürdig.
                              Danke.

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