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Staatsbürgerschaft – Berechnung des Einkommens

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  • helpingshands
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    Sie bauen eine Tabelle auf, in der die monatlichen Nettozuflüsse drinnen stehen - alles, was es vom Dienstgeber gibt. Damit sind vermutlich Juni und November sehr gute Monate, das ist Sinn der "Liberalisierung" des Einkommensnachweises lt. StbG

    Da die Gesamtfamilie auf der Soll-Seite gerechnet wird, sind die Familienleistungen auf der Haben-Seite genauso zu verzeichnen

    Mit Durchschnittsbildungen stellen Sie sich schlechter - wozu also?

    Grüsse
    Peter

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  • Staatsbürgerschaft – Berechnung des Einkommens

    Hallo Helpinghands-Team,

    ja - ich weiß, es wurde in diesem Forum bereits einiges zu diesem Thema geschrieben,
    aber leider blicke ich trotzdem da nicht durch.

    Wir möchten für meine Frau (türkische Staatsbürgerin) den Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft stellen. Sie lebt seit etwa 10 Jahren in Wien, hat ihr Master-Studium abgeschlossen und besitzt den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“. Wir haben zwei Kinder.

    Sie ist arbeitssuchend und verfügt über kein eigenes Einkommen. Ich bin österreichischer Staatsbürger und seit etwa 5 Jahren bei gleichem Arbeitgeber beschäftigt.

    Wie ich nun gelesen habe, muss meine Frau über kein eigenes Einkommen verfügen,
    was beim Staatsbürgerschaft Antrag gerechnet wird, ist das „familiäre Einkommen“.
    Ich möchte mir nun unser „familiäres Einkommen“ ausrechnen.

    Bin mir aber nicht sicher wie ich das am „besten“ mache.
    Es werden die letzten 6 Monate plus 30 besten Monate aus den letzten 5 Jahren gerechnet und es zählt das Nettoeinkommen. Familienbeihilfe wird auch als Einkommen gerechnet?!

    Wie sieht es z.B. mit dem Urlaubs- und Weihnachtsgeld aus - Kann ich das als ein Monatseinkommen betrachten oder als gesonderte Monatsgehälter?

    Und wie ist die Sache mit Einmalzahlungen (KV), die wir jährlich erhalten, und bei den der Betrag auch unterschiedlich ausfällt?

    Kann ich einfach das Netto-Gesamteinkommen aus den 36 Monaten durch 36 teilen?

    Unsere Kinder besuchen einen privaten Kindergarten, muss ich das notwendigerweise als Ausgabe anführen? (denn das ist ja „freiwillig“, und meine Frau könnte die Kinder ja auch gegeben Falls zu Hause betreuen? –> trotz Uni-Abschluss sieht es mit dem JOB bei ihr nicht besonders gut aus.)

    Danke im Voraus! (Ich hoffe, ich konnte mich gut ausdrücken).

    lG, novo
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