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Einkommen=Einnahmen oder Gewinn?

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  • jeremiah
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    Einkommen=Einnahmen oder Gewinn?

    Hallo, ich bin teilweise angestellt und teilweise selbstständig und weiß nicht, wie ich mein Einkommen als Selbstständiger bzgl. des gesicherten Lebensunterhalts anführen soll. Führe ich die Einnahmen vor der Versteuerung an oder muss es der Gewinn (Profit) sein?
    Im selben Zusammenhang wird ein Teil meiner Miete von der Steuer abgesetzt - gebe ich nur den Teil der Miete an, den ich nicht von der Steuer absetze?
    Habe ich richtig gelesen, dass ein (monatlicher) Freibetrag in Wert von 284 Eur von der Miete abgezogen werden kann?
    Vielen Dank!!!
    jery
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Logischerweise verstehen sich jegliche Einkünfte netto.
    Die sogenannte "freie Station" gemäß § 292 Abs.5 ASVG ist im Richtsatz nach § 293 Abs.1 ASVG enthalten, daher erhöht sich der Richtsatz um den von der freien Station nicht abgedeckten Wohnungsaufwand.
    Die Beurteilung, inwieweit dieser als Betriebsaufwand absetzbar ist, würde ich nicht der Aufenthaltsbehörde als Vorfrage überlassen, sofern dies nicht schon im Zuge einer Betriebsprüfung von der Steuerbehörde festgelegt wurde; auch wenn die Versuchung groß sein mag.

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