Hallo liebes Forum!
ich habe eine Frage, bezüglich der Krankenversicherung, die als Voraussetzung für den Aufenthaltstitel gesetzt ist.
Vorab zur Info: Meine Gattin ist Drittstaatsangehörige, ich selbst bin Österreicher und erwerbstätig. Sie wird den Antrag für den Aufenthaltstitel - Familienangehöriger im Ausland beantragen.
1)
Ist unbedingt eine allgemeine Reisekrankenversicherung für die Dauer der Bearbeitung des Antrag nötig oder in anderen Worten für die Dauer des Aufenthaltes meiner Gattin bis sie bei mir mitversichert ist?
Wenn ja, dann würde ich mich auf Eure Empfehlungen für eine Angehensweisen freuen.
2)
Eine kleine Frage unabhängig zu diesem Thema: Wenn man im Ausland geheiratet hat, kann man dann im Nachhinein die Erklärung für die Namensführung im Inland, sprich beim Standesamt, abgeben oder hätte man das vorher in der Heiratsurkunde vermerken lassen sollen?
ich habe eine Frage, bezüglich der Krankenversicherung, die als Voraussetzung für den Aufenthaltstitel gesetzt ist.
Vorab zur Info: Meine Gattin ist Drittstaatsangehörige, ich selbst bin Österreicher und erwerbstätig. Sie wird den Antrag für den Aufenthaltstitel - Familienangehöriger im Ausland beantragen.
1)
Ist unbedingt eine allgemeine Reisekrankenversicherung für die Dauer der Bearbeitung des Antrag nötig oder in anderen Worten für die Dauer des Aufenthaltes meiner Gattin bis sie bei mir mitversichert ist?
Wenn ja, dann würde ich mich auf Eure Empfehlungen für eine Angehensweisen freuen.
2)
Eine kleine Frage unabhängig zu diesem Thema: Wenn man im Ausland geheiratet hat, kann man dann im Nachhinein die Erklärung für die Namensführung im Inland, sprich beim Standesamt, abgeben oder hätte man das vorher in der Heiratsurkunde vermerken lassen sollen?
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