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Krankenversicherung Aufenthaltstitel Familienangehöriger

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  • MrStrong
    Junior Member
    Auslaender
    • 8

    Krankenversicherung Aufenthaltstitel Familienangehöriger

    Hallo liebes Forum!

    ich habe eine Frage, bezüglich der Krankenversicherung, die als Voraussetzung für den Aufenthaltstitel gesetzt ist.

    Vorab zur Info: Meine Gattin ist Drittstaatsangehörige, ich selbst bin Österreicher und erwerbstätig. Sie wird den Antrag für den Aufenthaltstitel - Familienangehöriger im Ausland beantragen.

    1)
    Ist unbedingt eine allgemeine Reisekrankenversicherung für die Dauer der Bearbeitung des Antrag nötig oder in anderen Worten für die Dauer des Aufenthaltes meiner Gattin bis sie bei mir mitversichert ist?

    Wenn ja, dann würde ich mich auf Eure Empfehlungen für eine Angehensweisen freuen.

    2)
    Eine kleine Frage unabhängig zu diesem Thema: Wenn man im Ausland geheiratet hat, kann man dann im Nachhinein die Erklärung für die Namensführung im Inland, sprich beim Standesamt, abgeben oder hätte man das vorher in der Heiratsurkunde vermerken lassen sollen?
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    1) Wenn der Antrag im Ausland abgewartet wird, ist lediglich für ein allenfalls zur Behebung des Titels im Inland nötiges Visum D eine Reisekrankenversicherung erforderlich.

    2) Die unmittelbaren Wirkungen der Eheschließung richten sich nach dem am Ort der Eheschließung geltenden Recht, das Namensrecht nach dem Heimatrecht. Somit dürfte keine Zuständigkeit des hiesigen Standesamts zur Durchführung einer Namensänderung bestehen. Aber Fragen kostet nix.

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