Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Gemeindewohnung mit Aufenthaltskarte?

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • daslebenistschoen
    Member
    Auslaender
    • 49

    Gemeindewohnung mit Aufenthaltskarte?

    Liebes Helping Hands-Team!

    Mein Kollege (öst. STA mit EU-Freizügigkeit) und seine Frau (Chinesin mit Aufenthaltskarte, seit 3 Jahren) sowie das Kind (öst. STA) bekommen keine Gemeindewohnung, bei der pro Person ein Zimmer zusteht, da angeblich die Ehefrau mit der Daueraufenhaltskarte noch nicht anspruchsberechtigt ist und daher nicht dazu gezählt wird.
    Ist das eures Wissens nach korrekt? Muss die Ehefrau die Daueraufenthaltskarte haben, damit die Familie Anspruch auf einen Vormerkschein für eine 3-Zimmer-Wohnung hat?

    Danke und lG
    Gudrun
  • insider
    Senior Member
    Auslaender
    • 362

    #2
    Zitat von daslebenistschoen Beitrag anzeigen
    Liebes Helping Hands-Team!

    Mein Kollege (öst. STA mit EU-Freizügigkeit) und seine Frau (Chinesin mit Aufenthaltskarte, seit 3 Jahren) sowie das Kind (öst. STA) bekommen keine Gemeindewohnung, bei der pro Person ein Zimmer zusteht, da angeblich die Ehefrau mit der Daueraufenhaltskarte noch nicht anspruchsberechtigt ist und daher nicht dazu gezählt wird.
    Ist das eures Wissens nach korrekt? Muss die Ehefrau die Daueraufenthaltskarte haben, damit die Familie Anspruch auf einen Vormerkschein für eine 3-Zimmer-Wohnung hat?

    Danke und lG
    Gudrun
    Ich bin zwar nicht Helping Hands Team, aber so wird das niemand beantworten können:

    Was jetzt? Chinesin mit Aufenthaltskarte oder Ehefrau mit Daueraufenthaltskarte?


    Falls Aufenthaltskarte ist tatsächlich keine Wohn-Ticket (Vormerkschein gibt es nicht mehr) möglich, denn alle Mitziehenden müssen ebenfalls die Grundvoraussetzungen (u.a. österr. Staatsbürgerschaft oder EU Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt mit Österreichern, das tritt aber erst mit "Dauer-" ein) erfüllen.

    Comment

    • daslebenistschoen
      Member
      Auslaender
      • 49

      #3
      Aufenthaltskarte, mein Fehler, sorry

      Die Ehefrau hat die Aufenthaltskarte.

      Ich finde aber keine Info darüber, ob nicht bereits die normale "Aufenthaltskarte" für ein Wohnticket "zählt". Daueraufenthaltstitel EU und Daueraufenthaltskarte nach Unionsrecht sind ja auch zwei verschiedene paar Schuhe...

      Comment

      • insider
        Senior Member
        Auslaender
        • 362

        #4
        Richtig, beide Titel sind unterschiedlich, aber die sozialrechtliche Gleichstellung mit Inländern erfolgt erst wenn vorne "Dauer-" zu lesen ist!

        Comment

        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          ..ein kleiner Unterschied: Der DA-EU muss erteilt werden, die DAK entsteht nach 5 Jahren - achtung Falle: wenn die Voraussetzungen 5 Jahre lang vorgelegen sind - und der Zeitpunkt der Ausstellung ist egal.

          Grüsse
          Peter

          Comment

          • daslebenistschoen
            Member
            Auslaender
            • 49

            #6
            Welche Falle denn?

            Das mit der Falle verstehe ich jetzt leider nicht.

            lG
            Gudrun

            Comment

            • Küchenjurist
              Moderator
              Auslaender
              • 3579

              #7
              Der Dau-EU verleiht ein Recht, die AK und die DAK bestätigen lediglich ein von Unionsrechts wegen bestehendes Recht. Daher müssen für die Erlangung einer DAK während der gesamten Gültigkeitsdauer der AK die Voraussetzungen nach der RL 2004/38/EG erfüllt worden sein, d.s. insbesondere jene nach Artikel 7.

              Comment

              Working...
              X