Liebes Helping Hands-Team!
Mein Kollege (öst. STA mit EU-Freizügigkeit) und seine Frau (Chinesin mit Aufenthaltskarte, seit 3 Jahren) sowie das Kind (öst. STA) bekommen keine Gemeindewohnung, bei der pro Person ein Zimmer zusteht, da angeblich die Ehefrau mit der Daueraufenhaltskarte noch nicht anspruchsberechtigt ist und daher nicht dazu gezählt wird.
Ist das eures Wissens nach korrekt? Muss die Ehefrau die Daueraufenthaltskarte haben, damit die Familie Anspruch auf einen Vormerkschein für eine 3-Zimmer-Wohnung hat?
Danke und lG
Gudrun
Mein Kollege (öst. STA mit EU-Freizügigkeit) und seine Frau (Chinesin mit Aufenthaltskarte, seit 3 Jahren) sowie das Kind (öst. STA) bekommen keine Gemeindewohnung, bei der pro Person ein Zimmer zusteht, da angeblich die Ehefrau mit der Daueraufenhaltskarte noch nicht anspruchsberechtigt ist und daher nicht dazu gezählt wird.
Ist das eures Wissens nach korrekt? Muss die Ehefrau die Daueraufenthaltskarte haben, damit die Familie Anspruch auf einen Vormerkschein für eine 3-Zimmer-Wohnung hat?
Danke und lG
Gudrun
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