Hallo,
ich habe folgendes Problem: meine Frau ist Oesterreicherin, ich bin Deutscher, lebe aber in Polen, wo wir unseren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten und wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, nach ihrem Wunsch vor einem oesterreichischen Gericht.Dies haette jedoch zur Folge, dass ich dort, um meine Unterschrift leisten zu koennen, beim Gerichtstermin vorstellig werden muesste. Da dies fuer mich eine sehr weite Reise bedeuten wuerde und es auch aus beruflichen Gruenden ein schwieriges Unterfangen sein wuerde, moechte ich in Erfahrung bringen, ob es eine Moeglichkeit gaebe, bei der oesterreichischen Botschaft in Polen die Unterschrift zu leisten, ob ich dafuer bei dem zustaendigen Gericht einen Antrag auf Befreiung von dieser Erscheinungspflicht stellen kann.
Vielen Dank im Voraus
Phantolli
ich habe folgendes Problem: meine Frau ist Oesterreicherin, ich bin Deutscher, lebe aber in Polen, wo wir unseren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten und wollen uns einvernehmlich scheiden lassen, nach ihrem Wunsch vor einem oesterreichischen Gericht.Dies haette jedoch zur Folge, dass ich dort, um meine Unterschrift leisten zu koennen, beim Gerichtstermin vorstellig werden muesste. Da dies fuer mich eine sehr weite Reise bedeuten wuerde und es auch aus beruflichen Gruenden ein schwieriges Unterfangen sein wuerde, moechte ich in Erfahrung bringen, ob es eine Moeglichkeit gaebe, bei der oesterreichischen Botschaft in Polen die Unterschrift zu leisten, ob ich dafuer bei dem zustaendigen Gericht einen Antrag auf Befreiung von dieser Erscheinungspflicht stellen kann.
Vielen Dank im Voraus
Phantolli
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