Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Fragen zur Staatsbuergerschaft

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • Ptonomy
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    Fragen zur Staatsbuergerschaft

    Hallo,

    hoffentlich bin Ich hier am richtigen Ort, um meine Fragen zu stellen. Falls nicht, dann bitte verschieben / loeschen sie meinen Beitrag. Ich bin fuer jegliche Hilfe sehr dankbar.

    Ich muss ja am Ende jeden Monats 883€ + Miete + Kredite + Steuern + Sozialversicherung fuer 36 Monate uebrig haben, damit Ich einen hinreichend gesicherten Lebensunterhalt vorweisen kann.

    Frage 1: Haben solche monatlichen Ausgaben wie Strom, Gas, Handy-Tarif, Internet, Fitnesstudio, Autoversicherung, etc. ebenfalls einen Einfluss auf diesen Betrag?

    Frage 2: Wie genau funktioniert das mit diesem einmaligen Freibetrag? Ich denke das waren ungefaehr 260€. Wenn meine Miete beispielsweise 240€ waere, dann braeuchte Ich quasi nur 883€ + Kredite + Steuern + Sozialversicherung? Kann dieser Freibetrag nur Ausgaben aus einer Quelle decken, oder auch aus mehreren, solange diese den Wert von 260€ nicht uebersteigen? Beispielsweise 240€ Miete und 15€ Kredit.

    Frage 3: Ich wohne in einer Gemeindewohnung mit meiner Freundin. Diese ist dort angemeldet und zahlt jeweils die Haelfte der Miete, Strom, Gas, Internet, etc. Der Mietvertrag laeuft jedoch nur auf mich. Wird mir dann fuer die Staatsbuergerschaft die ganze Miete gezaehlt, oder nur die Haelfte?
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    1) Wohnungsfixkosten zählen, Aufwendungen der privaten Lebensführung wie zB ob sie lieber bei Festbeleuchtung schlafen und daher mehr Strom verbrauchen als jemand, der lieber ein Maulwurfsdasein führt, nicht.

    2) Kann einmalig vom über dem Unterhaltsrichtsatz gelegenen Gesamt-Mehrbetrag abgezogen werden.

    3) Miete zählt aufgrund Ihrer vertraglichen Verpflichtung voll, ebenso wie umgekehrt auch Einkünfte aus der Untervermietung (letztere aber nach dem Zuflußprinzip, also bezogen darauf, wann Ihre Untermieterin -nachweisbar- bezahlt hat).

    Comment

    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Damit es keine Missverständnisse gibt: Es kann der Grundbetrag aber nie unterschritten werden, da wenn Miete und Kredit unter dem Freibetrag bleiben, wird noch immer nichts abgezogen.

      Grüsse
      Peter

      Comment

      Working...
      X