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Aufenthaltskarte für Ehefrau von freizügigkeitsberechtigten Doppelstaatsbürger

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  • heimatloser
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Aufenthaltskarte für Ehefrau von freizügigkeitsberechtigten Doppelstaatsbürger

    Hallo allerseits!

    Meine Frau (Drittstaatsangehörige) und ich (D/AUT Doppelstaatsbürger) leben z.Zt. in den USA und möchten dort auch langfristig bleiben. Wegen eines Jobwechsels müssen wir unser US-Visum ändern, was viele Monate in Anspruch nehmen kann. Wir würden diesen Visumantrag gerne in Österreich abwarten und dann wieder in die USA zurückkehren.

    Meine Frau hat z.Zt. ein deutsches Schengenvisum (Multi-visum), das nur einen Teil der Zeit abdeckt. Eine Verlängerung bei einem europäischen Konsulat in den USA ist schwierig, da diese Konsulate voraussetzen, dass der US Aufenhaltsstatus länger gültig ist als das beantragte Schengenvisum. Für eine Familienzusammenführung über ein Konsulat bleibt keine Zeit, da unser US-Visum ausläuft.

    Ich frage mich nun ob es möglich wäre, dass meine Frau und ich vor Ablauf des Schengenvisum nach Österreich einreisen und dort eine Aufenthaltskarte für meine Frau beantragen. Außer meiner Eigenschaft als Doppelstaatsbürger sollte ich nach § 57 NAG freizügigkeitsberechtigt sein, da ich mehrjährige Aufenthalte in Deutschland, Niederlanden, Großbritannien (allein) und der Schweiz (zusammen mit meiner Frau) mit Universitätsdiplomen und/oder Abmeldebescheinigungen nachweisen kann. Könnte diese Strategie klappen oder habe ich etwas übersehen?

    Vielen Dank!
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die Strateigie wird dann klappen, wenn Sie entweder
    - einer (auch geringfügigen) Erwerbstätigkeit in Österreich nachgehen
    - einer Ausbildung nachgehen und eine Krankenversicherung nachweisen
    - bei privatem Aufenthalt Unterhalt (ohne definierter Höhe) und Krankenversicherung nachweisen

    Grüsse
    Peter

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    • heimatloser
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #3
      Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

      Würde als Unterhaltsnachweis ausreichen:
      a) Ein Bankauszug mit z.B. > 100 000 Euro an Ersparnissen in meinem Namen
      oder
      b) Eine informelle Bestätigung meiner Mutter, dass sie mich mit 1500 Euro/Monat unterstützt

      Und schließlich: Falls wir nach einigen Monaten wieder aus Ö wegziehen, gleichzeitig in Ö aber gemeldet bleiben, ist meine Frau dann verpflichtet ihre Aufenthaltskarte abzugeben?

      Danke nochmals!

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Vermögen: Theoretisch ja, praktisch wird die Behörde umfagrechte Ermittlungen über die Herkunft der Mittel anstellen, eine große Geldwäscheüberprüfung droht.. nicht unbedingt der einfachste Weg. Wenn jemand eine Unterhaltserklärung abgibt, der sich diese "ansatzwese" leisten kann (erwerbstätig ist), erscheint das einfacher. Bleibt die Frage offen: Wenn Sie in ein paar Monaten wieder weg sind, braucht es dann einen positiven verfahrensabschluss.. Sie reisen dann wieder in die USA aus, teilen der Niederlassungsbehörde mit, dass sie ausreisen und die stllen das Verfahren wieder ein.

        "Gegenstandslose" Titel sind abzuliefern; ab wann die gegenstandslos werden, ist bei Dokumentationen eine gute Frage.. vermutlich mit Aufgabe des Niederlassungswillens, i.e. mehr als 6 Monate

        Grüsse
        Peter

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        • heimatloser
          Junior Member
          Auslaender
          • 3

          #5
          Danke, Peter, jetzt habe ich eine ziemlich gute Vorstellung!

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