Hallo allerseits!
Meine Frau (Drittstaatsangehörige) und ich (D/AUT Doppelstaatsbürger) leben z.Zt. in den USA und möchten dort auch langfristig bleiben. Wegen eines Jobwechsels müssen wir unser US-Visum ändern, was viele Monate in Anspruch nehmen kann. Wir würden diesen Visumantrag gerne in Österreich abwarten und dann wieder in die USA zurückkehren.
Meine Frau hat z.Zt. ein deutsches Schengenvisum (Multi-visum), das nur einen Teil der Zeit abdeckt. Eine Verlängerung bei einem europäischen Konsulat in den USA ist schwierig, da diese Konsulate voraussetzen, dass der US Aufenhaltsstatus länger gültig ist als das beantragte Schengenvisum. Für eine Familienzusammenführung über ein Konsulat bleibt keine Zeit, da unser US-Visum ausläuft.
Ich frage mich nun ob es möglich wäre, dass meine Frau und ich vor Ablauf des Schengenvisum nach Österreich einreisen und dort eine Aufenthaltskarte für meine Frau beantragen. Außer meiner Eigenschaft als Doppelstaatsbürger sollte ich nach § 57 NAG freizügigkeitsberechtigt sein, da ich mehrjährige Aufenthalte in Deutschland, Niederlanden, Großbritannien (allein) und der Schweiz (zusammen mit meiner Frau) mit Universitätsdiplomen und/oder Abmeldebescheinigungen nachweisen kann. Könnte diese Strategie klappen oder habe ich etwas übersehen?
Vielen Dank!
Meine Frau (Drittstaatsangehörige) und ich (D/AUT Doppelstaatsbürger) leben z.Zt. in den USA und möchten dort auch langfristig bleiben. Wegen eines Jobwechsels müssen wir unser US-Visum ändern, was viele Monate in Anspruch nehmen kann. Wir würden diesen Visumantrag gerne in Österreich abwarten und dann wieder in die USA zurückkehren.
Meine Frau hat z.Zt. ein deutsches Schengenvisum (Multi-visum), das nur einen Teil der Zeit abdeckt. Eine Verlängerung bei einem europäischen Konsulat in den USA ist schwierig, da diese Konsulate voraussetzen, dass der US Aufenhaltsstatus länger gültig ist als das beantragte Schengenvisum. Für eine Familienzusammenführung über ein Konsulat bleibt keine Zeit, da unser US-Visum ausläuft.
Ich frage mich nun ob es möglich wäre, dass meine Frau und ich vor Ablauf des Schengenvisum nach Österreich einreisen und dort eine Aufenthaltskarte für meine Frau beantragen. Außer meiner Eigenschaft als Doppelstaatsbürger sollte ich nach § 57 NAG freizügigkeitsberechtigt sein, da ich mehrjährige Aufenthalte in Deutschland, Niederlanden, Großbritannien (allein) und der Schweiz (zusammen mit meiner Frau) mit Universitätsdiplomen und/oder Abmeldebescheinigungen nachweisen kann. Könnte diese Strategie klappen oder habe ich etwas übersehen?
Vielen Dank!
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