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Niederlassungsbewilligung Schüler Schulaufnahme

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  • KaltraD
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Niederlassungsbewilligung Schüler Schulaufnahme

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Halbbruder aus einem Drittland würde gerne ein einjähriges Programm am BFI in Wien machen. Damit er zur erforderlichen Zulassungsprüfung kommen kann, braucht er aber ein Visum (ein Schülervisum). Man bekommt das Visum zwar mit einer Bestätigung der Aufnahme seitens der Schule, nur kann die Schule so etwas nicht ausgeben, solange er nicht zur Zulassungsprüfung gegangen ist. Sie könnte nur eine Bescheinigung dass bei Erfüllung aller Aufnahmeerfordernisse ein Schulplatz in Aussicht gestellt wird, ausstellen.
    Es ist an und für sich dasselbe wie bei einem Studium, an der Uni Wien, wo erst nach dem Visum der Antritt zur Aufnahmeprüfung stattfindet.

    Wie schätzen Sie das ein? Wie soll man aus diesem Teufelskreis raus (ohne Visum keine Zulassungsprüfung, ohne diese keine Schule, nur ohne die Prüfung auch keine Bestätigung der Aufnahme,...)
  • 8020
    Member
    Auslaender
    • 74

    #2
    Verraten sie uns die Staatsangehörigekeit ihres Halbbruders?

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    • KaltraD
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Natürlich, der Kosovo
      Ein Besuchervisum zum Ablagen der Prüfung kommt aufgrund seines Alters nicht in Frage, das kriegt er ganz sicher nicht.

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Eine AB-Schüler wird es nur für die Zulassungsprüfung jedenfalls nicht geben.
        Wird halt gegen die Versagung des Besuchsvisums Beschwerde einzulegen sein, zumal das Alter kein Versagungsgrund ist.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Ichs ehe ein ganz anders Problem: Eine AB-Schüler erfordert die Aufnahme an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht. Für das BFI-Programm sehe ich das nicht

          Grüsse
          Peter

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