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Berechnung Einkommen für Staarsbürgerschaft

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  • werner123
    Junior Member
    Auslaender
    • 22

    Berechnung Einkommen für Staarsbürgerschaft

    Hallo!

    Bei Antrag auf Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren (mit österreichischem Ehemann): Man kann den Antrag manchmal ja etwas früher stellen, oder? Z.B. ein bis zwei Monate bevor die 6 Jahre erreicht sind. (Oder gibt es dafür Regeln ab wann das geht)?

    Man legt dann Belege für das Einkommen der letzten Jahre vor (letzte Einkommensteuerbescheide und neuere Gehaltszettel). Wenn dann die 6 Jahre erreicht sind, fehlen aber die letzten ein bis zwei Monate: Müssen die nachgereicht werden oder zählt dann der Zeitpunkt der Antragstellung - und die letzten 6 Jahre vor Antragstellung werden untersucht?

    Noch schwieriger ist es, wenn der Ehemann selbstständig arbeitet und nur einmal im Jahr den Einkommensteuerbescheid vorlegen kann: Was passiert bei Antragstellung im November - da gingen dann 11 Monate verloren?

    Danke für Euro Hilfe!
    Werner
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Na ja, eine bösartige Behörde weist dann ev. sehr schnell zurück. 2 oder 3 Wochen von mir aus, der Rest ist ein Spiel mit dem Feuer.

    Es geht um die besten 36 Monate der letzten 6 Jahre, davon die letzten 6 Monate vor Antragstellung zwingend. Wenn in den letzten 3 Jahren alles gut ist, reichen die auch. Bei Selbständigen haben wir das Zusatzproblem, dass der Steuerbescheid ein brutales "Durchschnittsbilden nach unten" ist; Cash-flow Rechnung vom Steuerberater auf Monatsbasis hilft (auch für die laufende Periode, für die klarerweise noch kein Bescheid vorliegt)

    Grüsse
    Peter

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    • werner123
      Junior Member
      Auslaender
      • 22

      #3
      OK, danke vielmals!

      Comment

      • Hana1990
        Junior Member
        Auslaender
        • 5

        #4
        Hilfe Bitte

        Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
        Na ja, eine bösartige Behörde weist dann ev. sehr schnell zurück. 2 oder 3 Wochen von mir aus, der Rest ist ein Spiel mit dem Feuer.

        Es geht um die besten 36 Monate der letzten 6 Jahre, davon die letzten 6 Monate vor Antragstellung zwingend. Wenn in den letzten 3 Jahren alles gut ist, reichen die auch. Bei Selbständigen haben wir das Zusatzproblem, dass der Steuerbescheid ein brutales "Durchschnittsbilden nach unten" ist; Cash-flow Rechnung vom Steuerberater auf Monatsbasis hilft (auch für die laufende Periode, für die klarerweise noch kein Bescheid vorliegt)

        Grüsse
        Peter
        Ich brauche ihre Hilfe
        Bin verheiratet und habe ich 2 kindern (2 jahre und 4 jahre )
        Wir wollten ein Antrag für staatbürgerschaft beantragen.
        Seit 05.2012 bis 03.2016 Arbeitet mein Mann geringfügig ab 03.2016 bis heute vollbeschäftigten
        Mein Mann ist hier seit August 2008 und ich Juli 2011
        Er verdient 1650 Netto
        Ich arbeite seit November 2018 teilzeit und verdiene ich 636 Netto
        Wir bekommen noch 360 Familienbeihilfe.
        Mite Zahlen wir 890 ink. (Strom extra)
        500 € Kredit
        Meine Frage ist ob wir als Familie Anspruch für Staatsbürgerschaft?
        Es wäre große hilfe wenn jemand unsere Einkommen rechnen kann
        Mit freundlichen Grüßen
        Hana

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Nachdem das Einkommen über rd. 3 Jahre nachgwiesen werden muss, werden Sie noch eine Zeit lang warten müssen. Es sieht übrigens ganz danach aus, als ob Sie auch derzeit die Rechnung nicht erfüllen.

          Grüsse
          Peter

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          • Hana1990
            Junior Member
            Auslaender
            • 5

            #6
            Danke

            Danke Peter

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