Hallo!
Bei Antrag auf Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren (mit österreichischem Ehemann): Man kann den Antrag manchmal ja etwas früher stellen, oder? Z.B. ein bis zwei Monate bevor die 6 Jahre erreicht sind. (Oder gibt es dafür Regeln ab wann das geht)?
Man legt dann Belege für das Einkommen der letzten Jahre vor (letzte Einkommensteuerbescheide und neuere Gehaltszettel). Wenn dann die 6 Jahre erreicht sind, fehlen aber die letzten ein bis zwei Monate: Müssen die nachgereicht werden oder zählt dann der Zeitpunkt der Antragstellung - und die letzten 6 Jahre vor Antragstellung werden untersucht?
Noch schwieriger ist es, wenn der Ehemann selbstständig arbeitet und nur einmal im Jahr den Einkommensteuerbescheid vorlegen kann: Was passiert bei Antragstellung im November - da gingen dann 11 Monate verloren?
Danke für Euro Hilfe!
Werner
Bei Antrag auf Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren (mit österreichischem Ehemann): Man kann den Antrag manchmal ja etwas früher stellen, oder? Z.B. ein bis zwei Monate bevor die 6 Jahre erreicht sind. (Oder gibt es dafür Regeln ab wann das geht)?
Man legt dann Belege für das Einkommen der letzten Jahre vor (letzte Einkommensteuerbescheide und neuere Gehaltszettel). Wenn dann die 6 Jahre erreicht sind, fehlen aber die letzten ein bis zwei Monate: Müssen die nachgereicht werden oder zählt dann der Zeitpunkt der Antragstellung - und die letzten 6 Jahre vor Antragstellung werden untersucht?
Noch schwieriger ist es, wenn der Ehemann selbstständig arbeitet und nur einmal im Jahr den Einkommensteuerbescheid vorlegen kann: Was passiert bei Antragstellung im November - da gingen dann 11 Monate verloren?
Danke für Euro Hilfe!
Werner
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