Grüß Gott,
ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich wohne seit sieben Jahren in Wien (...) und möchte mich nun auch behörldlich einbürgern lassen.
Nun ist es so, daß die Einnahmen aus meinem Brotberuf womöglich nicht hinreichen. Ich bin Berufsmusiker (musikschaffend und unterrichtend), mich ohne Subventionen am Leben erhaltend (habe nie und würde auch nie irgendwelche Sozialleistungen beziehen), allerdings aber selbstständig und eben kein Besserverdiener. Daher wollte ich Sie fragen, ob es Empfehlungen bzgl. eines (Brutto-)Mindesteinkommens für Selbstständige gibt.
Als ich vor einem Jahr zur Behörde ging, informierte man mich, die Nettoeinkünfte müßten im Durchschnitt in den letzten 36 Monaten 900€ betragen, mit dem Vermerk "abzügl. Miete". Im Gesetzestext kann ich hierzu nichts finden und verstehe das bis heute nicht ganz: Bedeutet das, daß man also mindestens einen Nettoverdienst von 900€ PLUS aktuellem Mietzins nachweisen muß? Oder ist in den 900€ der Mietzins schon implizit inkludiert?
Im ersteren Falle müßte man als Selbstständiger, bei Berücksichtigung der entsprechenden SVA- und Steuerabgaben, ja mind. 28.000€ brutto im Jahr verdienen. Kann das richtig sein? Das wäre horrend, bes. im Vergleich mit den Anforderungen an Angestellte.
– Bitte um Nachsicht für die Bleiwüste, und danke für Ihre Geduld.
ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich wohne seit sieben Jahren in Wien (...) und möchte mich nun auch behörldlich einbürgern lassen.
Nun ist es so, daß die Einnahmen aus meinem Brotberuf womöglich nicht hinreichen. Ich bin Berufsmusiker (musikschaffend und unterrichtend), mich ohne Subventionen am Leben erhaltend (habe nie und würde auch nie irgendwelche Sozialleistungen beziehen), allerdings aber selbstständig und eben kein Besserverdiener. Daher wollte ich Sie fragen, ob es Empfehlungen bzgl. eines (Brutto-)Mindesteinkommens für Selbstständige gibt.
Als ich vor einem Jahr zur Behörde ging, informierte man mich, die Nettoeinkünfte müßten im Durchschnitt in den letzten 36 Monaten 900€ betragen, mit dem Vermerk "abzügl. Miete". Im Gesetzestext kann ich hierzu nichts finden und verstehe das bis heute nicht ganz: Bedeutet das, daß man also mindestens einen Nettoverdienst von 900€ PLUS aktuellem Mietzins nachweisen muß? Oder ist in den 900€ der Mietzins schon implizit inkludiert?
Im ersteren Falle müßte man als Selbstständiger, bei Berücksichtigung der entsprechenden SVA- und Steuerabgaben, ja mind. 28.000€ brutto im Jahr verdienen. Kann das richtig sein? Das wäre horrend, bes. im Vergleich mit den Anforderungen an Angestellte.
– Bitte um Nachsicht für die Bleiwüste, und danke für Ihre Geduld.
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