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Nötiges Mindesteinkommen zur Einbürgerung als Selbstständiger

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  • Pannonia
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    Auslaender
    • 2

    Nötiges Mindesteinkommen zur Einbürgerung als Selbstständiger

    Grüß Gott,

    ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich wohne seit sieben Jahren in Wien (...) und möchte mich nun auch behörldlich einbürgern lassen.

    Nun ist es so, daß die Einnahmen aus meinem Brotberuf womöglich nicht hinreichen. Ich bin Berufsmusiker (musikschaffend und unterrichtend), mich ohne Subventionen am Leben erhaltend (habe nie und würde auch nie irgendwelche Sozialleistungen beziehen), allerdings aber selbstständig und eben kein Besserverdiener. Daher wollte ich Sie fragen, ob es Empfehlungen bzgl. eines (Brutto-)Mindesteinkommens für Selbstständige gibt.

    Als ich vor einem Jahr zur Behörde ging, informierte man mich, die Nettoeinkünfte müßten im Durchschnitt in den letzten 36 Monaten 900€ betragen, mit dem Vermerk "abzügl. Miete". Im Gesetzestext kann ich hierzu nichts finden und verstehe das bis heute nicht ganz: Bedeutet das, daß man also mindestens einen Nettoverdienst von 900€ PLUS aktuellem Mietzins nachweisen muß? Oder ist in den 900€ der Mietzins schon implizit inkludiert?

    Im ersteren Falle müßte man als Selbstständiger, bei Berücksichtigung der entsprechenden SVA- und Steuerabgaben, ja mind. 28.000€ brutto im Jahr verdienen. Kann das richtig sein? Das wäre horrend, bes. im Vergleich mit den Anforderungen an Angestellte.

    – Bitte um Nachsicht für die Bleiwüste, und danke für Ihre Geduld.
    Last edited by Pannonia; , .
  • insider
    Senior Member
    Auslaender
    • 362

    #2
    Es gibt keine speziellen Erfordernisse für Selbstständige oder was auch immer, die Anforderungen sind für alle Einbürgerungswilligen gleich.

    Hinreichend gesicherter Lebensunterhalt bedeutet

    Nachweis fester und regelmäßiger eigener Einkünfte aus Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten 6 Jahren vor dem Antragszeitpunkt, wobei jedenfalls die letzten geltend gemachten sechs Monate unmittelbar vor dem Antragszeitpunkt liegen müssen

    EUR 910 + (Miete - EUR 289) lautet für 2018 die Rechnung (vorausgesetzt sie haben keine Unterhaltspflichten) als Monatsbedarf, Miete wird also nur in dem Ausmaß addiert in dem EUR 289 überschritten werden. Weiters werden Kredittilgungen etc. ebenfalls berücksichtigt, also ebenfalls noch addiert.
    Last edited by insider; , .

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    • Pannonia
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Lieber insider,

      danke sehr. Das bedeutet laut aktuellem Beitragsrechner bei einem Mietzins von rund 500€ ein Bruttoeinkommen von mind. 20.000€ jährlich. Das ist viel eher machbar als rund 30.000€.

      Danke.

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