Guten Tag,
ich hätte zwei Fragen zum Thema Verlängerung der Aufenthaltskarte bzw. Ausstellung der Daueruafenthaltskarte.
Zum Hintergrund:
Ich selbst bin Deutscher und seit Anfag 2014 in Wien ansässig. Ich mache hier von meinem Freizügigkeitsrecht als EU Bürger gebrauch, welches durch die Aufenthaltsbescheingung von Ende April 2014 dokumentiert wird.
Meine Frau stammt aus einem Drittstaat und lebt seit 2012 in Wien. Zunächst mit dem Aufenthaltstitel "Forscher" und seit 2014 als Angehörige eines EU-Bürger mit der entsprechenden Aufenthaltskarte. Diese Aufenthaltskarte ist Ende April 2014 ausgestellt worden und läuft Ende April diesen Jahres (2019) aus.
Hierzu folgende Fragen:
1.) Nach meine Verstädnis ist es meiner Frau möglich nach fünfjährigem ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalt in Österreich eine Daueraufenthaltskarte zu beantragen. Ist es hierfür notwendig, dass ich selbst zunächst einen Antrag für eine Bescheinigung des Daueraufenthalts stelle?
2.) Wir haben vor, ca. 1 Woche vor Ablauf der Aufenthaltskarte meiner Frau zu verreisen. Die Rückkehr ist für ca. 2 Wochen nach Ablauf der Aufenthaltskarte geplant. Ist es grundsätzlich möglich, eine Daueraufenthaltskarte bzw. eine Verlängerung der Aufenthaltskarte vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltskarte zu erhalten? Oder wird diese grundsätzlich erst nach Ablauf der ursprünglichen Karte ausgeestellt?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael
ich hätte zwei Fragen zum Thema Verlängerung der Aufenthaltskarte bzw. Ausstellung der Daueruafenthaltskarte.
Zum Hintergrund:
Ich selbst bin Deutscher und seit Anfag 2014 in Wien ansässig. Ich mache hier von meinem Freizügigkeitsrecht als EU Bürger gebrauch, welches durch die Aufenthaltsbescheingung von Ende April 2014 dokumentiert wird.
Meine Frau stammt aus einem Drittstaat und lebt seit 2012 in Wien. Zunächst mit dem Aufenthaltstitel "Forscher" und seit 2014 als Angehörige eines EU-Bürger mit der entsprechenden Aufenthaltskarte. Diese Aufenthaltskarte ist Ende April 2014 ausgestellt worden und läuft Ende April diesen Jahres (2019) aus.
Hierzu folgende Fragen:
1.) Nach meine Verstädnis ist es meiner Frau möglich nach fünfjährigem ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalt in Österreich eine Daueraufenthaltskarte zu beantragen. Ist es hierfür notwendig, dass ich selbst zunächst einen Antrag für eine Bescheinigung des Daueraufenthalts stelle?
2.) Wir haben vor, ca. 1 Woche vor Ablauf der Aufenthaltskarte meiner Frau zu verreisen. Die Rückkehr ist für ca. 2 Wochen nach Ablauf der Aufenthaltskarte geplant. Ist es grundsätzlich möglich, eine Daueraufenthaltskarte bzw. eine Verlängerung der Aufenthaltskarte vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltskarte zu erhalten? Oder wird diese grundsätzlich erst nach Ablauf der ursprünglichen Karte ausgeestellt?
Mit freundlichen Grüßen,
Michael
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