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Verlängerung Aufenthaltskarte

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  • m12888
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Verlängerung Aufenthaltskarte

    Guten Tag,

    ich hätte zwei Fragen zum Thema Verlängerung der Aufenthaltskarte bzw. Ausstellung der Daueruafenthaltskarte.

    Zum Hintergrund:

    Ich selbst bin Deutscher und seit Anfag 2014 in Wien ansässig. Ich mache hier von meinem Freizügigkeitsrecht als EU Bürger gebrauch, welches durch die Aufenthaltsbescheingung von Ende April 2014 dokumentiert wird.

    Meine Frau stammt aus einem Drittstaat und lebt seit 2012 in Wien. Zunächst mit dem Aufenthaltstitel "Forscher" und seit 2014 als Angehörige eines EU-Bürger mit der entsprechenden Aufenthaltskarte. Diese Aufenthaltskarte ist Ende April 2014 ausgestellt worden und läuft Ende April diesen Jahres (2019) aus.

    Hierzu folgende Fragen:

    1.) Nach meine Verstädnis ist es meiner Frau möglich nach fünfjährigem ununterbrochenen rechtmässigen Aufenthalt in Österreich eine Daueraufenthaltskarte zu beantragen. Ist es hierfür notwendig, dass ich selbst zunächst einen Antrag für eine Bescheinigung des Daueraufenthalts stelle?

    2.) Wir haben vor, ca. 1 Woche vor Ablauf der Aufenthaltskarte meiner Frau zu verreisen. Die Rückkehr ist für ca. 2 Wochen nach Ablauf der Aufenthaltskarte geplant. Ist es grundsätzlich möglich, eine Daueraufenthaltskarte bzw. eine Verlängerung der Aufenthaltskarte vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltskarte zu erhalten? Oder wird diese grundsätzlich erst nach Ablauf der ursprünglichen Karte ausgeestellt?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Michael
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    1 - nein
    2 - aus meiner SIcht sind die Niederlassunsgzeiten ihrer Gattin vor der Eheschließung auch anzurechnen, aber wenn die Niederlassungsbehörde nicht will.. das Verfahren kann dauern, und je nach Reiseziel/Qualität einer Grenzkontrollbehörde kann es Diskussionen geben. Bitte nicht trennen, sondern nur gemeinsam reisen

    Grüsse
    Peter

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    • m12888
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #3
      Vielen Dank für die rasche Antwort. Wie Sie erwähnen kann ja bis zur Ausstellung der Daueraufenthaltskarte einige Zeit vergehen, selbst wenn sie jetzt beantragt würde. Um Diskussionen insbesondere mit der Fluggesellschaft zu vermeiden, wäre es vermutlich gut, sich eine Notvignette austellen zu lassen (bei der letzten Verlängerung hatten wir das so gemacht). Ist es prinzipiell möglich eine solche Notvignette auch bereits ein oder zwei Wochen vor Ablauf der Aufenthaltskarte zu bekommen?

      Mit freundlichen Grüßen,

      Michael

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Sobald der Verlängerungsantrag gestellt ist, kann auch die Notvignette beantragt werden (obwohl sich die Bestimmung eigentlich nur auf Verlängerungsanträge bzgl. Aufenthaltstitel bezieht und das ist die (Dauer-)Aufenthaltskarte ja nicht).

        P.S.:
        Bei durchgehender fünfjähriger Niederlassung (wozu auch die Zeiten mit AB bzw NB-Forscher zählen), einem B1-Sprachzertifikat mit Werteteil (oder mindestens zwei Jahre Inskription im Inland mit mindestens 32 ECTS in deutschsprachigen Fächern) und ausreichenden Unterhaltsmitteln (wie für AT-Fam, zur Berechnung bitte Suchfunktion verwenden), könnte auch bereits jetzt ein Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU beantragt werden.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Warum soll ich mir eigentlich das Leben schwer machen und mit der MA über den innerstaaltlichen Umweg verhandeln (den die ohnehin verweigern werden, egal ob zurecht oder nicht): Wenn in der retrospektiven Betrachtung nach EuGH 2012-14 auch unionsrechtlich "erfüllt gewesen wären" - was ich bei der Fortscheranstellung annehme - kann ich die DAK auch jetzt beantragen

          Grüsse
          Peter

          ..ich sehe gerade, dass ich mich zu wiederholen beginne

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          • m12888
            Junior Member
            Auslaender
            • 3

            #6
            Tut mir leid, dass ich nochmals nachfragen muss: was ist mit "innerstaatlicher Umweg" gemeint? Ist hiermit der AT Daueraufenthalt-EU gemeint?


            Mit freundlichen Grüßen,

            Michael

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              ..richtig erkannt

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