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Staatsbürgerschaft: gesichertem Lebensunterhalt

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  • auslaender2018
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Staatsbürgerschaft: gesichertem Lebensunterhalt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin seit 11 Jahren in Österreich und möchte einen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellen. Ich erfülle alle Voraussetzungen außer bei gesichertem Lebensunterhalt bin ich mir nicht sicher.
    Sachverhalt:

    die letzten 36 Monaten, die ich betrachtet habe, habe ich unten abgebildet:


    2016: 7 Monate berücksichtigt -> Richtsatz = 6.179,46 Einkommen = 0
    2017: 12 Monate berücksichtigt -> Richtsatz = 10.678,08 Einkommen = 5.565,07
    2018: 12 Monate berücksichtigt -> Richtsatz = 10.913.04 Einkommen = 30.157,46
    2019: 5 Monate berücksichtigt -> Richtsatz = 4.665.30 Einkommen = 9.940,75

    Gesamt: 36 Monate -> Richtsatz = 32.435.88 Einkommen = 45.663,28

    Also wenn ich vor habe im Juni den Antrag zu stellen, würde die Einkommen reichen.

    Kann ich die Monate wo ich gar nicht verdient habe als 0 € Einkommen gelten lassen und mit anderen Monaten kompensieren lassen oder muss man allgemein 36 Monate Einkommenspflichtig sein muss, um diese Voraussetzung zu erfüllen?

    Ich habe eine detaillierte Berechnung in Excel gemacht und kann auch weiterverwendet werden:

    [url]https://onedrive.live.com/view.aspx?resid=34078787F6F3572D!35303&ithint=file %2cxlsx&app=Excel&authkey=!AGYPaCHlDoPf7rU[/url]


    Danke im Voraus
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Sie können "bis zu 36 Monate" in die Rechnung nehmen; wenn Sie in 25 Monaten sehr gut verdienen, geht sich das genauso aus. Beachten Sie bitte die Wohnkosten und allfällige Kredite: die sind nur bis zum Wert der freien Station inkludiert, ein Mehrbetrag käme dazu

    Comment

    • auslaender2018
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Vielen Dank für die rasche Antwort und Beratung.

      Von Juni 2016 bis September 2016 wohnte ich in eine private Mietwohnung mit 450 € monatliche Miete und habe in den Zeitraum Sozialgeld bezogen. Seit September 2016 wohne in ein Studentenheim, und bezahle inkl. 250 € Miete. Von September bis inkl. Januar 2017 habe ich auch Sozialgeld bezogen. Und danach AMS und Gehalt.

      Ich habe auch keine Kredite aufgenommen.

      Wie wird die Monate, in dem ich Sozialhilfe bezogen habe und 450 € Miete für die Wohnung gezahlt habe, berechnet?

      Danke im Voraus.

      Comment

      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Bei 450 Miete gibt es einen Mehrbetrag, der abzudecken ist (rd. € 70).
        Die Monate mit Mindestsicherung werden aus der Rechnung zu streichen sein, nullen Sie einmal und dann sehen wir, ob genug übrig bleibt

        Grüsse
        Peter

        Comment

        • usentag
          Member
          Auslaender
          • 30

          #5
          Eine Frage, falls man seit 2monaten ein Kredit hat, wird diese Kredit Zahlung als regelmäßige Aufwendung zu alle Monaten dazu gerechnet oder werden nur zur 2 Monaten angerechnet? Danke

          Comment

          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            Zählt für die Monate wo die Raten bezahlt wurden.

            Comment

            • usentag
              Member
              Auslaender
              • 30

              #7
              Danke schön für die Antwort. Und falls man kryptowährungen hat und diese in den letzten Monat etwas angestiegen sind, kann man diese als regelmäßiges Einkommen hinzurechnen? Oder zuerst Währungen verkaufen und steuern zahlen muss man? Kapitalertragsteuer ist sofort bei Finanzamt zu zahlen wenn man veräußert?
              Last edited by usentag; , .

              Comment

              • Küchenjurist
                Moderator
                Auslaender
                • 3579

                #8
                Kapitalanlage-Gewinne sind keine "festen und regelmäßigen Einkünfte" im Sinne des Gesetzes, das wurde zumindest im vergleichbaren Fall einer Immobilienveräußerung auch ausjudiziert; und daran dürfte sich auch nichts ändern, wenn Sie Ihre Kryptowährung in Tranchen wiederveräußern.

                Aber ordnungsgemäß versteuern sollten Sie Ihre Gewinne jedenfalls, denn das spielt für die Staatsbürgerschaft sehrwohl eine Rolle.

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                • raj_sehna
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 7

                  #9
                  Ist das Stipendium im regulären Einkommen enthalten?

                  Comment

                  • M.N.E
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 8

                    #10
                    Ja Stipendium ist schon ein regelmäßiges Einkommen

                    Comment

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