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Fragen bzgl. mindest Gehalt für Staatsbürgerschaft

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  • M.N.E
    Junior Member
    Auslaender
    • 8

    Fragen bzgl. mindest Gehalt für Staatsbürgerschaft

    Hallo zusammen,

    Ich hätte bitte einige Fragen bezüglich der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Ich erzähle kurz meine exakte Situation dann stelle ich die Fragen.

    Ich wohne in Österreich seit 09.2013, hab meine Doktorarbeit (unbezahlte Stelle) in Uni-Graz abgeschlossen, und habe eine Bestätigung von der Uni bekommen, dass ich die Prüfung in der Deutschen Sprache abgehalten habe. Neben dem Studium habe ich für ca. 2 Jahre als Programmierer gearbeitet. Bis 08.2018 hatte ich Studierender Aufenthaltstitel.

    Ab 09.2018 arbeite ich in Salzburg mit RWR Karte Aufenthaltstitel. und ich Wohne mit meiner Frau seit 1.2019. Meine Frau hat RWR-Karte-Plus Aufenthaltstitel, sie ist Mitversichert und hat noch keine Arbeit.

    Die Fragen:

    1- Für die Berechnungen für die Verleiung der Österreichischen Staatsbürgerschaft, werden die Gehälter von 36 Monaten (von den letzten 6 Jahren) genommen, und zusammen addiert und durch 36 dividiert? I.e. wird der Mittelwert von den Gehälter dieser 36 Monate berechnet? Wenn nicht kann jemand mir bitte genauer erklären?

    2- Welche Grenze für das Gehalt werden in meinem Fall genommen? für alleine Lebende oder für ein Pärchen (bitte achten, NUR ICH werde mich für die Staatsbürgerschaft beantragen, meine frau nicht)? Wenn für ein Pärchen, wie kann das sinn machen? wie werden dann die Berechnungen gemacht? Da meine Frau mit mir nur seit einigen Monate von den gesamten 36 Monaten (8 von 36)?

    3- Die ausgewählte Monate müssen nicht hintereinander sein oder? (also z.b. ich kann jänner, Juli,Juni, Oktober nehmen), stimmt das?

    4- Welche Zahlungen Aufwände werden betrachtet? Miete ist klar. Kredite habe ich keine. Was ist mit Strom, Internet und die Kosten der Versicherung meiner Ehefrau? und was kann noch geben, das mir nicht einfällt?

    5- Diese Bestätigung von der Uni, reicht das um meine B2 Deutschkenntnisse nachzuweisen? (damit 6 Jahre Aufenthalt für mich gilt).

    Wenn es notwendig ist, kann ich gerne eine Excel Datei anhängen, wobei steht wie viel ich jeder Monat bekommen habe und wie viel die Miete da war.

    Liebe Grüße
    Mohammed
    Last edited by M.N.E; , . Grund: Ehefrauversicherung anführen
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    1 (und 3) - richtig. Ob ich auf beiden Seiten der ungleichung zum Schluss durch 36 dividiere oder nicht, ist mathematisch irrelevant. Die letzten 6 Monate müssen in der Monatsbetrachtung vorkommen, also habe ich eigentlich die Rechnung "Richtsatz der letzten 36 > Summe der letzten 6 + weiteren besten 30"

    2 - Einzelpersonensatz bis Eheschließung, Ehepaarsatz danach

    4 - Ein Abzug wegen der Mitversicherung durch die GKK schmälert das Nettoeinkommen, der Rest der Kosten ist Privatvergnügen und kommt nicht in die Rechnung

    5 - leider stellt das ÖSD-Büro für die EPD kein B2-Zertifikat mehr aus.. im worst case Prüfung bei der nächsten VHS

    Grüsse
    Peter

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    • M.N.E
      Junior Member
      Auslaender
      • 8

      #3
      Hallo Peter,

      vielen Dank für die Antwort!

      Darf ich bitte noch einige relevante Fragen stellen, damit ich alles besser verstehen kann.

      1.
      Ich habe nicht wirklich verstanden, wie ich die Punkte 1 und 2 zusammen binden kann.

      Werden alle Monate bevor ich mit meiner Ehefrau gelebt habe (sind insgesamt 28 Monate) zusammen addiert, und dann mit mindest Gehalt für eine Person 934 x 28 (€ 26152) verglichen? und alle Monate nach dem Leben mit der Frau (8 Monate insgesamt) zusammen addiert und mit Pärchen Mindestlohn 1399 x 8 (€ 11192) verglichen?
      I.e.:

      Summe der Gehälter von 28 Monate muss > 934 x 28 sein.
      UND
      Summe der Gehälter von 8 Monate muss > 1399 x 8 sein.

      stimmt so?

      2.
      Das ist egal ob ich in einem Monat nur 1€ verdient, und in einem anderen 2000€, solang die Mittelwert zum Schluss überschreitet die Grenze, passt so oder?

      3.
      Sie haben oben "Eheschließung" erwähnt, es geben aber 15 Monate, wobei wir verheiratet waren, aber ich war allein in Österreich und sie war noch im Ausland. Muss ich dann wirklich Eheschließung Datum betrachten, oder nur das Datum wann sie in Österreich eingereist ist?

      4.
      Entschuldigung, das habe nicht verstanden, was ist EPD genau? die Bestätigung von der Uni ist schon offiziell (mit Uni stempel), und auf einem Zettel, das ich von Salzburg Staatsbürgerschaft Behörde bekommen habe. Sind sie sicher dass es nicht gilt, und ich unbedingt B2 Prüfung machen muss? (das bin ich mir nicht ganz sicher ob dieses Zettel, das die Behörde mir gegeben haben reicht für B2 oder nur für B1).

      Liebe Grüße und gute Nacht
      Mohammed
      Last edited by M.N.E; , .

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Es gibt einmal einen Sollwert; das sind die letzten 36 Monate vor Antragstellung. Wenn Sie in diesen 36 Monaten geheiratet haben, sprint damit der Sollwert vom Einzelpersonen auf den Familiensatz (also zB Ehe vor einem Jahr: 24x Einzelrichtsatz, 12x Familienrichtsatz)

        Der Istwert,ergibt sich aus den letzten 6 plus den weiteren besten 30 Monaten der letzten 6 Jahre.

        Die nicht in Österreich lebende Gattin in der Zeit, in der sie nicht hier war, rausrechnen.. ja, kann ich dann argumentieren, wenn ich stattdessen geringere Lebenserhaltungskosten ansetze und die auch belegen kann.

        Im Normalfall hat die Uni entweder die Auflage im Zulassungsbescheid erteilt, die "Ergänzungsprüfunga us Deutsch" abzulegen (wenn die Sprachkenntnisse als nicht ausreiched erachtet wurden) oder Sie haben irgendwelche Zeugnisse vorgelegt, mit denen ein ausreichendes Deutschniveau belegt wurde. Welche "Zettel" die Uni Salzburg ausgestellt hat, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.

        Grüsse
        Peter

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        • M.N.E
          Junior Member
          Auslaender
          • 8

          #5
          Grüß Sie Peter,

          vielen Dank, das ist sehr hilfreich! Nun ist fast alles geklärt. Ich habe wenige Kommentare darunter geschrieben.

          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          Es gibt einmal einen Sollwert; das sind die letzten 36 Monate vor Antragstellung. Wenn Sie in diesen 36 Monaten geheiratet haben, sprint damit der Sollwert vom Einzelpersonen auf den Familiensatz (also zB Ehe vor einem Jahr: 24x Einzelrichtsatz, 12x Familienrichtsatz)

          Der Istwert,ergibt sich aus den letzten 6 plus den weiteren besten 30 Monaten der letzten 6 Jahre.
          Danke schön. Alles klar!

          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          Die nicht in Österreich lebende Gattin in der Zeit, in der sie nicht hier war, rausrechnen.. ja, kann ich dann argumentieren, wenn ich stattdessen geringere Lebenserhaltungskosten ansetze und die auch belegen kann.
          Ich hab ihr gar keine Lebenserhaltungskosten geschickt, bevor sie nach Österreich gekommen ist (sie war mit ihrer Eltern).
          Das heißt einfach, ich kann diese Monate, wobei sie im Ausland war, ruhig mit (Einzelrichtsatz) Fall nehmen, oder muss ich irgendwas Zusätzliches dafür nachweisen?

          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          Welche "Zettel" die Uni Salzburg ausgestellt hat, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen.
          Im Link unten ist dieses Dokument, das ich von Salzburg Staatsbürgerschaftbehörde bekommen habe. Das link kann direkt im Browser direkt anschauen. Link:

          files.fm/f/a7re77xs


          Best Grüße
          Mohammed

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Eine Unterhaltspflicht besteht dem Grunde nach dennoch, es sei denn, ihre Gattin hatte ein eigenes Einkommen. Da werden Sie entsprechende Belege brauhen, wenn Sie den Einzelpersonenrichtsatz in dieser Zeit heranziehen wollen.

            Das Dokument aus Salzburg ist spannend, ich sehe eigentlich keine Rechtsgrundlage - außer, die ziehen die alternative Erledigung der Stufe 2 Integrationsvereinbarung analog heran, dann wäre das aber nur ein B1-Ersatz.

            Grüsse
            Peter

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            • M.N.E
              Junior Member
              Auslaender
              • 8

              #7
              Verstehe.

              Vielen Dank Peter!

              Beste Grüße
              Mohammed

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