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Wechsel Aufenthaltstitel/Aufenthaltskarte und Voraussetzungen Freizügigkeit

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  • KitKat
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    Wechsel Aufenthaltstitel/Aufenthaltskarte und Voraussetzungen Freizügigkeit

    Liebes Forum,
    Ich habe einige Fragen bzgl. „Freizügigkeit in Anspruch nehmen“, die soweit ich jetzt gesehen habe, großteils noch nicht in dieser Form gestellt wurden.

    Ich bin Österreicherin, mein Mann ist Drittstaatenangehöriger und hat seit März 2019 einen Aufenthaltstitel für Familienangehörige.
    Da dieser nach einem Jahr verlängert werden muss und ich aufgrund der Karenz befürchte, dass wir zum Verlängerungszeitpunkt nicht mehr über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügen werden, überlegen wir, gemeinsam für 3 Monate in die Niederlande auszuwandern, damit ich von meinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht habe und wir dann in weiterer Folge einen Antrag auf eine Aufenthaltskarte stellen können (bei der, soweit ich verstanden habe, die finanziellen Mittel nicht mehr so genau festgelegt sind?)

    Nun zu meinen Fragen:
    (1) Ist es nach Ausstellung eines Aufenthaltstitels überhaupt möglich, eine Aufenthaltskarte zu beantragen oder ist der Wechsel gar nicht möglich?

    (2) Darf mein Mann mich mit dem Aufenthaltstitel begleiten, ohne sich in den Niederlanden um einen weiteren nationalen Aufenthaltstitel zu bemühen? Ich habe gelesen, dass der Österreichische Aufenthaltstitel innerhalb Schengens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ermöglicht - ist diese Information korrekt?

    (3) Die Mietwohnung, in der wir hier leben, möchten wir behalten - ist es okay, wenn wir uns beide hier auf Nebenwohnsitz ummelden und in den Niederlanden einen Hauptwohnsitz anmelden?
    (Und: Ist es besser/überhaupt möglich, wenn nur ich mich in den Niederlanden anmelde oder bringt ihn meine „Hauptwohnsitz-Abwesenheit“ hier bzgl. seines Österreichischen Aufenthaltstitels in Schwierigkeiten?)

    (4) Ich habe bei der Krankenkasse angefragt, sie würden das Kinderbetreuungsgeld, das ich gegenwärtig beziehe, auch bei temporärem Wohnsitz in den Niederlanden auszahlen. Ich darf aber dann dort wiederum nicht über geringfügig arbeiten.
    Wir müssen allerdings für die Freizügigkeit eine Krankenversicherung nachweisen - ist für mich, die auf der Rückseite meiner Ecard aufgedruckte, europäische Versicherungskarte ausreichend oder muss ich mich in den Niederlanden zusätzlich krankenversichern?

    (5) Freizügigkeit darf auch ohne eine Arbeitsstelle in Anspruch genommen werden, wenn man über ausreichende Mittel (und eine Krankenversicherung siehe (4)) verfügt. Ist das erfüllt, wenn man für drei Monate Ersparnisse in der Höhe von 10.000€ nachweist? Wird dann bei späterer Antragstellung auf eine Aufenthaltskarte in AUT nach diesen Mitteln gefragt oder reicht es, wenn wir in den Niederlanden keine sozialen Leistungen in Anspruch nehmen (sofern ich überhaupt Anspruch hätte?) - zählt das österreichische Kinderbetreuungsgeld als solche Leistung oder wird es als mein Einkommen gewertet?

    (6) Ist es als Nachweis meiner Freizügigkeit ausreichend, wenn ich in den Niederlanden meinen Hauptwohnsitz anmelde, mich (falls die Europäische Versicherungskarte auf der Rückseite der Ecard nicht ausreicht) um eine entsprechende Krankenversicherung kümmere und mich dann für 3 Monate und 1 Tag dort aufhalte? (Darf ich theoretisch während dieser Zeit auch ein- und ausreisen solange ich gemeldet bleibe oder muss ich mich durchgehend in den Niederlanden aufhalten?)

    (7) Dürfte mein Mann, wenn er mich überhaupt begleiten darf, in den Niederlanden theoretisch eine Beschäftigung aufnehmen?

    Vielen Dank im Vorhinein für Ihre Antworten!

    Liebe Grüße,
    KitKat
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Wenn die Voraussetzungen iSd Unionsbürgerrichtlinie irgendwann im Lauf des Lebens erfüllt werden, beantrage ich "irgendwann" (nach der Erfüllung und Rückkehr)

    Im Unionsrecht dürfen Sie sich gemeinsam niederlassen, wo Sie wollen, was die Niederlande bei mehr als drei Monaten hinsichtlich ihres Gatten erteilt/erteilen wiss-soll-muss, wäre in den Niederlanden zu klären: andere nationale Umsetzung ist möglich

    Bei der Frage, wie "echte" die Niederlassung war, sieht sich die Behörde - die Sie bitte nicht für dumm verkaufen, die sind auch nicht erst seit gestern im Geschäft - vermuitlich zuerst auf die Erwerbsverläufe, auf das Bestehen der Sozialversicherung, Meldezettel sind eher unwichtig.

    Also: In den Niederlanden arbeiten hilft ungemein, wenn dort Pflichtversicherung eintritt, wechselt eben die Verantwortung des Trägers.. keine Ahnung, wie hoch die Familienleistungen dort sind. Und wenn das für Sie fatal ausgehen würde: Arbeitet ihr Gatte

    Grüsse
    Peter

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