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Staatsbürgerschaft Lebensunterhalt berechnung

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  • Bill85
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Staatsbürgerschaft Lebensunterhalt berechnung

    Hi an alle,
    Folgendes ist der Fall:
    Ich hatte im August 2016 meinen Antrag auf Staatsbürgerschaft gestellt, im März 2017 habe ich die Staatsbürgerschaftsprüfung abgelegt. Seit dem passierte lange lange Zeit garichts, was mir auch egal war, bis ich letzten April (2019) selber Säumnisbeschwerde eingereicht habe, seit dem ist die Sache ins rollen gekommen.
    Nun... kamm es jedoch bei der Berechnung des Lebensunterhalts zu schwierigkeiten im bezug auf die Deckung. Da die Berechnung 36 Monate etc. zurück vom Zeitpunkt der Antragsstellung erfolgt, soll ich Nachweise für das jahr 2014 und 2013 vorbrigen. Da ich damals verheiratet war jedoch seit März 2015 rechtskräftig geschieden bin ( wobei der Haushalt schon im Feb. 2014 aufgelöst wurde) meinte das MA35, ich soll für die Berechnung der Deckung des lebensunterhalts das Einkommen meiner Ex-Frau herbeiziehen, tatsächlich war mein EInkommen zur damaligen Zeit (2014/2013) nicht das beste.

    Jedenfalls will ich es aber vermeiden meine Exfrau stören zu müssen. Wir haben seit gut 3 Jahren keinen Kontakt mehr und jeder hat sein neues Glück gefunden.

    Auch meine Einkommenssituation hat sich seit 2016 verbessert, So dass rückberechnet von Heute (also 2019) mein einkommen deutlich über die Lebensunterhaltsgrenze ist.

    Frage also, gibt es einen Weg dass zur berechnung des Einkommens von heute rückwirkend gezählt wird?
    Hat jemand einen ähnlichen fall und wie hat er den gelöst?Kann der antrag Abgelehnt werden obwohl zum Erlasszeitpunt die voraussetzungen vorliegen?
    Oder soll ich den Antrag zürückziehen und nochmals "neu" einreichen..? (was ja wieder monate dauern wird...).

    Ich habe hier im Forum irgendwo gelesen dass wenn die "36 Monate" fehlen, abgewertet wird bis neue Monate dazukommen... Wie soll das gehen wenn der Stichtag mit Antragstellung fix ist?

    Danke im Voraus
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Zitat von Bill85 Beitrag anzeigen
    Ich habe hier im Forum irgendwo gelesen dass wenn die "36 Monate" fehlen, abgewertet wird bis neue Monate dazukommen... Wie soll das gehen wenn der Stichtag mit Antragstellung fix ist?
    Das ist im geltenden Recht nicht mehr möglich.

    Comment

    • helpingshands
      Moderator
      Auslaender
      • 15876

      #3
      Und die Reparatur wird im zurückziehen und neu Einbringen liegen (müssen)

      Grüsse
      Peter

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