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Endlich Österreicher werden - bitte um Rat

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  • Küchenjurist
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    Auslaender
    • 3579

    #16
    Letzter Versuch :

    Wenn zwischen dem Abschluß des Asylverfahrens und der Erteilung des ersten Aufenthaltstitels eine zeitliche Lücke bestanden hat, erfüllen Sie möglicherweise die zeitliche Anwartschaft auf die Staatsbürgerschaft noch gar nicht.

    Die Innehabung eines gültigen Reisedokuments ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erlangung der Staatsbürgerschaft und somit auch nicht für den Antrag darauf.

    Nur weil Sie keinen Paß bekommen, sind Sie nicht staatenlos.

    Eine Staatsangehörigkeit ist auch keine Voraussetzung für die Verlängerung des Dau-EU, wohl aber ein gültiges Reisedokument.
    Wenn Sie keins haben, können Sie im Verlängerungsverfahren die Nachsicht der Vorlage beantragen, werden das aber auch beweisen müssen (zB durch eine eidesstättige Erklärung von jemandem, der Sie zur Botschaft begleitet und das dort Gesprochene verstanden hat).

    Daß Drittstaatsbürger für Reisen ein gültiges Reisedokument benötigen, ist Schengen-Standard, die Nichtmitführung daher in den meisten Staaten strafbar und gilt teils auch als unerlaubte Einreise mit entsprechenden Folgen.

    Wenn Sie das alles jetzt wieder nicht verstehen, tut's mir leid.

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    • dg1
      dg1
      Junior Member
      Auslaender
      • 10

      #17
      Zitat von insider Beitrag anzeigen
      BTW: Wie kommen sie eigentlich auf die Idee das die DAU-EG Karte zum Reisen im Schengen-Raum reicht? Wenn sie Schwierigkeiten haben einen nationalen Reisepass zu bekommen sollten sie versuchen beim BFA einen Fremdenpass zu bekommen, mit dem könnten sie -zusammen mit ihrem AT- im Schengen-Raum reisen.

      Nachtrag: Nur weil ihnen ihr Herkunftsland keinen Reisepass ausstellt sind sie noch lange nicht staatenlos.
      Guten Tag, danke für die Rückmeldung. Es wurde mir mehrmals von Behörden gesagt, dass man Mithilfe des Dau-EU sich im EU-Raum bewegen kann. Die meisten Bürger haben womöglich einen Reisepass des Heimatlandes und deswegen sind die Behörden davon ausgegangen, dass ich diesen besitze, obwohl ich dazugesagt habe, dass ich diesen nicht habe und diesen nicht bekommen kann.

      Habe bereits versucht einen Fremdenpass zu erlangen, aber der Antrag wurde abgelehnt (gar nicht erst entgegengenommen), weil der subsidiärer Schutz nicht vorhanden ist.

      Ergo wollte ich wissen, ob man unabhängig vom Heimatland und deren Botschaft den Status eines Staatenlosen bekommen kann, da ich dann womöglich einen Fremden- oder Konventionspass beantragen kann.
      Last edited by dg1; , .

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      • insider
        Senior Member
        Auslaender
        • 362

        #18
        ad DAU-EG: Die Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum gilt nur mit einem gültigen Reisepass, grundsätzlich sind nämlich annähernd alle Drittstaatler mit AT nach dem NAG im Besitz eines solchen.

        ad Fremdenpass: Ohne da jetzt ins Detail gehen zu wollen (und auch können, ich kenne die Fakten bei ihnen nicht), die Annahme des Antrages kann eine Behörde kaum ablehnen, sie sollten professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

        Falls sie in Wien oder Umgebung leben wenden sie sich am besten an: [url]https://www.helpinghands.at/[/url]

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        • dg1
          dg1
          Junior Member
          Auslaender
          • 10

          #19
          Zitat von insider Beitrag anzeigen
          ad DAU-EG: Die Bewegungsfreiheit im Schengen-Raum gilt nur mit einem gültigen Reisepass, grundsätzlich sind nämlich annähernd alle Drittstaatler mit AT nach dem NAG im Besitz eines solchen.

          ad Fremdenpass: Ohne da jetzt ins Detail gehen zu wollen (und auch können, ich kenne die Fakten bei ihnen nicht), die Annahme des Antrages kann eine Behörde kaum ablehnen, sie sollten professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.

          Falls sie in Wien oder Umgebung leben wenden sie sich am besten an: [url]https://www.helpinghands.at/[/url]
          Guten Abend, der Fremdenpass wurde schon einmal vergeben, beim erneuten Antrag wurde dieser aus oben genannten Gründen nicht angenommen. Damals, beim ersten Pass wurde vor Ort Kontakt zur Botschaft aufgenommen. Kein Erfolg. Es wurde somit entschieden, dass kein Reisepass aus dem Drittstaat verliehen werden kann und der Fremdenpass vergeben. Nun kümmert sich das BFA in der nächstgrößeren Stadt um diese Angelegenheiten und ich komme deshalb nicht weiter diesbezüglich. MfG

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