Letzter Versuch :
Wenn zwischen dem Abschluß des Asylverfahrens und der Erteilung des ersten Aufenthaltstitels eine zeitliche Lücke bestanden hat, erfüllen Sie möglicherweise die zeitliche Anwartschaft auf die Staatsbürgerschaft noch gar nicht.
Die Innehabung eines gültigen Reisedokuments ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erlangung der Staatsbürgerschaft und somit auch nicht für den Antrag darauf.
Nur weil Sie keinen Paß bekommen, sind Sie nicht staatenlos.
Eine Staatsangehörigkeit ist auch keine Voraussetzung für die Verlängerung des Dau-EU, wohl aber ein gültiges Reisedokument.
Wenn Sie keins haben, können Sie im Verlängerungsverfahren die Nachsicht der Vorlage beantragen, werden das aber auch beweisen müssen (zB durch eine eidesstättige Erklärung von jemandem, der Sie zur Botschaft begleitet und das dort Gesprochene verstanden hat).
Daß Drittstaatsbürger für Reisen ein gültiges Reisedokument benötigen, ist Schengen-Standard, die Nichtmitführung daher in den meisten Staaten strafbar und gilt teils auch als unerlaubte Einreise mit entsprechenden Folgen.
Wenn Sie das alles jetzt wieder nicht verstehen, tut's mir leid.
Wenn zwischen dem Abschluß des Asylverfahrens und der Erteilung des ersten Aufenthaltstitels eine zeitliche Lücke bestanden hat, erfüllen Sie möglicherweise die zeitliche Anwartschaft auf die Staatsbürgerschaft noch gar nicht.
Die Innehabung eines gültigen Reisedokuments ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Erlangung der Staatsbürgerschaft und somit auch nicht für den Antrag darauf.
Nur weil Sie keinen Paß bekommen, sind Sie nicht staatenlos.
Eine Staatsangehörigkeit ist auch keine Voraussetzung für die Verlängerung des Dau-EU, wohl aber ein gültiges Reisedokument.
Wenn Sie keins haben, können Sie im Verlängerungsverfahren die Nachsicht der Vorlage beantragen, werden das aber auch beweisen müssen (zB durch eine eidesstättige Erklärung von jemandem, der Sie zur Botschaft begleitet und das dort Gesprochene verstanden hat).
Daß Drittstaatsbürger für Reisen ein gültiges Reisedokument benötigen, ist Schengen-Standard, die Nichtmitführung daher in den meisten Staaten strafbar und gilt teils auch als unerlaubte Einreise mit entsprechenden Folgen.
Wenn Sie das alles jetzt wieder nicht verstehen, tut's mir leid.
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